Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#539
Was ist ‚gutes Leben‘ ohne die Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt.
#540
Wie können wir in den ökologischen Grenzen des Planeten wirtschaften und dabei gute, fair bezahlte Arbeit sichern.
#541
Wie können wir Ernährungssouveränität für alle erreichen.
#542
Mit dem TTIP-Abkommen versprechen Wirtschaftsvertreter in der EU und den USA mehr Wachstum.
#543
Sie wollen mehr Handelsströme und mehr Marktfreiheit für Unternehmen.
#544
In der Realität kann das aber bedeuten: Gentechnik-Lebensmittel und Hormonfleisch landen ungekennzeichnet auf unseren Tellern.
#545
Das geplatzte ACTA-Abkommen zum Urheberrecht kommt durch die Hintertür erneut − Meinungsfreiheit und Datenschutz bleiben auf der Strecke.
#546
Nur die niedrigeren Verbraucherschutz- und Umweltstandards bleiben übrig.
#547
Bundesregierung und EU-Kommission setzen auf Geheimverhandlungen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente.
#548
Schon jetzt stecken wir in ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen.
#549
Wir erleben viel zu wenig – nicht zu viel – Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Finanzmarktkontrolle.
#550
Wir erleben zu wenig – nicht zu viel – solidarisches Wirtschaften, Schutz kleinbäuerlicher und gemeinwohlorientierter (Land-)Wirtschaft sowie wirksamen Verbraucher-, Daten- und Rechtsschutz gegenüber den Geschäftsinteressen internationaler Konzerne.
#551
WIR WOLLEN: Demokratie und Transparenz:’ Statt Geheimverhandlungen braucht es eine breite öffentliche Diskussion um ein soziales und ökologisches Verhandlungsmandat auf beiden Seiten.
#552
Hierzu müssten umfassende und aktuelle Informationen und der vollständige Einblick in alle Verhandlungsdokumente für die Öffentlichkeit und Parlamente gewährleistet sein.
#553
Zudem muss die Kommission eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung von unabhängiger Seite durchführen lassen.
#554
Rechtschutz für Menschen – statt privilegierte Klagerechte für Konzerne: Wir lehnen es ab, dass US-Konzerne Klagerechte gegen europäische Umwelt- und Sozialgesetze bekommen.
#555
Die besonders von der EU geforderten Sonderklagerechte für Unternehmen im Rahmen so genannter Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unterlaufen grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats.
#556
Kernprinzipien des Klima- und Umweltschutzes,so wie sie 1992 in Rio aufgestellt wurden, sind das Vorsorge- wie auch das Verursacherprinzip: Wenn von Produkten oder Technologien Risiken ausgehen können, dann müssen diese Risiken vorausschauend vermieden werden.
#557
Im TTIP aber sollen auf Druck von US-Exportinteressen bereits bestehende wie geplante Regeln, die diesen Prinzipien folgen, zum Handelshemmnis erklärt werden.
#558
Ein besonderer Dorn im Auge der US-Lobbygruppen sind v.
#559
die in ihren Augen zu langsame Zulassung und die Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in Europa und die europäischen Nachhaltigkeitsstandards von Biokraftstoffen.
#560
Aber auch die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienrichtlinie REACH und der EURO-Norm für Auto-Emissionswertewie auch die EU-Strategie zur Begrenzung der von Kunststoffen ausgehenden Umweltgefahren laufen den US-Exportinteressen zuwider.
#561
Auch für neue Technologien muss das Vorsorgeprinzip gelten, etwa für die gefährliche Gewinnung von Gas mit Fracking.
#562
Wir brauchen eine klima- und ressourcenschonendere und gerechtere Wirtschaftsweise auf beiden Seiten des Atlantiks.
#563
Die niedrigsten Standards dürfen nicht zur Richtschnur werden.
#564
Verbote sind dafür genauso erforderlich wie Steuern und Zölle für besonders schädliche Verfahren.
#565
Das ist mit der T.
#566
TIP-Freihandelslogik nicht zu vereinbaren.
#567
Kleinbäuerliche und ökologischere Landwirtschaft schützen: Bauern und Verbrauchern in Europa bringt TTIP keine Vorteile.
#568
In den USA ist der Verzehr von Klon- und Hormonfleisch sowie von Milch von mit gentechnisch erzeugten Wachstumshormonen gedopten Turbo-Kühen erlaubt.
#569
Geflügelfleisch wird mit Chlor behandelt, für gentechnisch veränderte Pflanzen gibt es weder ein durchgängiges, stringentes Zulassungsverfahren noch eine Kennzeichnungspflicht.


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