Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#218
Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.
#219
durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.
#220
Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an: Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 1, 7 und 8 der EU-Grundrechtscharta und den Äquivalenten in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten auch in Zukunft sichergestellt ist, fordern wir ein europäisches Datenschutzrecht, welches die höchsten bestehenden europäischen und mitgliedsstaatlichen Schutzniveaus nicht nur bewahrt sondern ausbaut.
#221
Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.
#222
in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw.
#223
Bonusprogramme.
#224
Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden.
#225
Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden.
#226
Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordern wir die Einführung eines Datenbriefes und die Verankerung desselben im Datenschutzrecht.
#227
Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren.
#228
Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.
#229
Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default).
#230
Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).
#231
Datenschutzbehörden stärken Wir setzen uns für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw.
#232
Sanktionsbefugnisse der Datenschutzbeauftragten auf allen Politikebenen ein, um gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen.
#233
Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden.
#234
Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können.
#235
Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordern wir darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.
#236
Verantwortungsvollen Umgang mit Daten sicherstellen, Datenhandel eindämmen Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw.
#237
Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein.
#238
Daher fordern wir die ersatzlose Abschaffung jeglicher privater Zugriffsprivilegien auf behördlich erhobene Daten.
#239
Das europäische Datenschutzrecht muss dem Rechnung tragen und einen zwingenden Einwilligungsvorbehalt beinhalten.
#240
Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab.
#241
Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus unserer Sicht nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.
#242
Die anlasslose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht.
#243
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
#244
In vielen EU-Mitgliedsstaaten gab es ähnliche, teils erfolgreiche, Verfassungsklagen, etwa in Tschechien oder Rumänien.
#245
Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist im Gange.
#246
Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht von uns PIRATEN keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde.
#247
Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab.
#248
Wir treten daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung endgültig aufzugeben, die EU-VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen.


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