Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#203
Wir setzen uns für die Entwicklung und den Einsatz solcher Materialien ein.
#204
Nationale und internationale OER-Projekte sind ein konkreter Weg, diese Vision in die Bildungsrealität zu übertragen.
#205
Bildungsmobilität Förderung von Bildungsmobilität im Speziellen trägt zur Wahrnehmung der EU als gemeinsamer politischer Raum bei und somit zur Festigung des innereuropäischen Zusammenhalts.
#206
Teilhabe an der Bildung darf deshalb, auch im Sinne der Freizügigkeit, nicht an Grenzen halt machen.
#207
Es muss den Lernenden ermöglicht werden ihre jeweilige Bildungslaufbahn in unterschiedlichsten Staaten, Ländern und Regionen fortzusetzen ohne Einschränkungen zu befürchten.
#208
Abschlüsse und andere bisher erreichte Leistungen müssen grenzüberschreitend anerkannt werden.
#209
Vereinheitlichung bietet hier Chancen, ihr sollte aber immer eine gesellschaftliche Diskussion unter Beteiligung aller Akteure und einer breiten europäischen Öffentlichkeit vorausgehen.
#210
Sprachliche Vielfalt in Europa Der kulturelle Reichtum Europas spiegelt sich auch in unterschiedlichen Sprachen wieder.
#211
Sprachliche Vielfalt in staatlichen und verwaltenden Institutionen, in denen niemand durch sprachliche Barrieren diskriminiert werden darf, sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
#212
Ebenso selbstverständlich ist für uns die Wertschätzung und Förderung von Mehrsprachigkeit.
#213
Bürgerrechte und Innenpolitik Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken Wir PIRATEN setzen uns für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein.
#214
Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen.
#215
Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.
#216
Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab.
#217
Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Länder und Kontinente hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen.
#218
Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.
#219
durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.
#220
Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an: Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 1, 7 und 8 der EU-Grundrechtscharta und den Äquivalenten in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten auch in Zukunft sichergestellt ist, fordern wir ein europäisches Datenschutzrecht, welches die höchsten bestehenden europäischen und mitgliedsstaatlichen Schutzniveaus nicht nur bewahrt sondern ausbaut.
#221
Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.
#222
in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw.
#223
Bonusprogramme.
#224
Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden.
#225
Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden.
#226
Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordern wir die Einführung eines Datenbriefes und die Verankerung desselben im Datenschutzrecht.
#227
Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren.
#228
Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.
#229
Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default).
#230
Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).
#231
Datenschutzbehörden stärken Wir setzen uns für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw.
#232
Sanktionsbefugnisse der Datenschutzbeauftragten auf allen Politikebenen ein, um gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen.
#233
Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden.


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