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vom 01.03.2026 PDF
#620
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Entwicklungspolitik:
#621Die Europäische Union ist weltweit mit Abstand größter Geber von Entwicklungshilfe.
#622Durch eine enge Kooperation und Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU Institutionen leistet Europa effiziente Entwicklungszusammenarbeit.
#623Wir wollen sowohl die finanzielle Ausstattung als auch die Effizienz weiter unterstützen und vorantreiben.
#624Dabei steht bei uns der Mensch mit seinen Rechten besonders auf Nahrung, Gesundheit und Bildung im Mittelpunkt.
#625Fairer
#626Handel:
#627Wir wollen, dass die EU zum weiteren Ausbau der weltweiten Handelsbeziehungen beiträgt.
#628Dies verbes sert auch die Absatzchancen für deutsche und europäische Produkte.
#629Eine Handelsliberalisierung darf aber nicht zum Absinken unserer rechtsstaatlichen, sozialen, ökologischen oder Standards beim Verbraucherschutz führen.
#630Außerdem dürfen Freihandelsabkommen durch Regelungen zum Investitionsschutz in keinem Fall Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder staatliche Regulationsmöglichkeiten aushöhlen.
#631Zeitgleich mit den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA müssen auch substanzielle Fortschritte im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Bürgerrechte erreicht werden.
#632Unser Ziel bei diesen und anderen Verhandlungen ist es, möglichst fortschritt liche arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards in den bilateralen und internationalen Handelsbeziehungen zu verankern.
#633Dies ist für uns eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Verhandlungen.
#634Freihandelsabkommen dürfen auch nicht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sowie die öffentliche Daseinsvorsorge, Vergabe und Infrastrukturen gefährden.
#635Die Streitschlichtung zwischen Investoren und Nationalstaaten sollte möglichst durch reguläre öffentliche Gerichte erfolgen.
#636weltoffenes,
#637tolerantes
#638Europa:
#639Wir wollen eine Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, die Grundrechte sichert.
#640Europa ist ein Einwanderungskontinent.
#641Wir wollen die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung erhalten und weiterent wickeln, auch unabhängig von einer wirtschaftlichen Nützlichkeitslogik.
#642Perspektivisch wollen wir das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ durch ein System weiterentwickeln, das auf besserer Verantwortungsteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beruht.
#643Die Drittstaatenregelung muss reformiert werden.
#644Bereits zuvor wollen wir in Fällen, in denen in einem Mitgliedsstaat das Asylsystem oder die Infrastruktur akut überlastet sind, durch einen zeitlich befristeten Mechanismus den Transfer von Flüchtlingen in einen anderen Mitgliedstaat ermöglichen.
#645Die gute Behandlung und Versorgung der Flüchtlinge muss dabei in jedem Fall voll gewährleistet sein.
#646Schutz
#647Menschenrechte:
#648An den EU-Außengrenzen darf es keine Abstriche beim Flüchtlingsschutz und den Menschenrechten geben.
#649Der Grundsatz der Nichtzurückweisung muss ebenso gewährleistet sein wie die Pflicht zur Seenotrettung.
#650Wir brauchen eine europäische Initiative, die die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren an Europas Außengrenzen im Mittelmeer verbessert, sodass der Pflicht zur Seenotrettung effektiv nachgekommen wird.
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