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vom 01.12.2025 PDF
#964
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werb herrscht, wo die Steuer- und Abgabenbelastung
#965unternehmerische Initiative
#966nicht abwürgt, wo Investoren sich auf eine leistung
#967sfähige und schlanke Verwaltung
#968und Justiz verlassen können, wo Löhne sich an der P
#969roduktivität orientieren und wo
#970die Staatsausgaben und die Verschuldung in einem tr
#971agfähigen Verhältnis zum Brutto
#972inlandsprodukt (BIP) stehen.
#973Den ESM zurückfahren
#974Den ESM zurückfahren
#975Den ESM zurückfahren
#976Den ESM zurückfahren
#977Um zu gewährleisten, dass der ESM nicht zur dauerha
#978ften Finanzierung von Staats
#979schulden einzelner Eurozonen-Mitglieder missbraucht
#980wird, soll seine Ausleihkapazität
#981kontinuierlich wieder zurückgeführt werden, wenn di
#982e Schuldentragfähigkeit der ein
#983zelnen Staaten erreicht ist. So können sich die Sta
#984aten und ihre Gläubiger darauf ein
#985stellen, dass der ESM nicht dauerhaft als Nothelfer
#986zur Verfügung steht. Sie müssen
#987dann zukünftig ihre Schuldentragfähigkeit selbst si
#988cherstellen, ohne auf Hilfe von Au
#989ßen bauen zu können.
#990Insolvenzrecht für Staaten schaffen
#991Insolvenzrecht für Staaten schaffen
#992Insolvenzrecht für Staaten schaffen
#993Insolvenzrecht für Staaten schaffen
#994Austritt aus dem Euro ermöglichen
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