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vom 01.12.2025 PDF
#931
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chen Grundprinzipien der Stabilitätsgemeinschaft –
#932insbesondere der Ausschluss ei
#933ner Verpflichtung zur gegenseitigen Budgethilfe der
#934Euro-Staaten (No-Bail-Out-Klausel)
#935– wieder vollständig etabliert werden. Kein Land mu
#936ss für die Schulden eines anderen
#937Landes haften. Jede Vermischung von Verantwortung d
#938urch gemeinschaftliche Haf
#939tung – egal welcher Spielart – muss ausgeschlossen
#940bleiben. Die im EFSF und ESM
#941beschlossenen Hilfen sollten nicht dauerhaft durch
#942weitere Maßnahmen der EZB er
#943gänzt oder ersetzt werden. Deshalb lehnen wir eine
#944Staatsfinanzierung aus der Noten
#945presse der EZB ab. Die vertraglich fixierte Verantw
#946ortung der EZB für die Geldwertsta
#947bilität muss auch in Zukunft vorrangiges Ziel bleib
#948en. Geld- und aufsichtsrechtliche
#949Kompetenzen dürfen nicht vermischt werden.
#950Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen begl
#951eiten
#952Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen begl
#953eiten
#954Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen begl
#955eiten
#956Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen begl
#957eiten
#958Ziel aller Reformbemühungen müssen Wettbewerbsfähig
#959keit und Vollbeschäftigung
#960sein. Beides entsteht nur dort, wo eine gut ausgebi
#961ldete Bevölkerung arbeitet, wo Ar
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