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vom 01.12.2025 PDF
#899
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Europäischen Kommission in der Überwachung solider
#900Finanzen in den Mitgliedstaa
#901ten. Dazu können die strengere Überwachung der Haus
#902halte und die Blockierung von
#903Unterstützungsgeldern gehören. Ziel muss es sein, F
#904ehlentwicklungen schon im An
#905satz wirksam zu begegnen. Wir wollen, dass die EU-M
#906itgliedstaaten auch in Zukunft ih
#907re Budgethoheit behalten und nicht aus der Eigenver
#908antwortung zu sorgfältigem
#909Haushalten entlassen werden. Einen direkten oder po
#910litischen Zugriff der EU
#911Kommission auf die Mittel des ESM lehnen wir ausdrü
#912cklich ab.
#913Verbindl
#914Verbindl
#915Verbindl
#916Verbindliche Regeln
#917iche Regeln
#918iche Regeln
#919iche Regeln
#920undund
#921zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahmen für die Euro
#922zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahmen für die Euro
#923zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahmen für die Euro
#924zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahmen für die Euro
#925-Zone
#926Zone
#927Zone
#928Zone
#929Die Währungsunion kann nur dann dauerhaft bestehen,
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