Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.07.2026 PDF
#966
Wir set- zen uns dafür ein, dass sich die Abgeordneten der u nterschiedlichen Parlamente – Europäisches Parlament, Bundestag und Landtage – besser vernetze n und sich regelmäßig austauschen, zum Beispiel durch eine engere Vernetzung der Ausschüss e oder ein Rederecht für Europaabgeord- nete in Landtagen.
#967
Wir fordern eine stärkere Mitspr ache des Bundestags bei den Beratungen zur wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des „Europäischen Semesters“ sowie des Bundesrats.
#968
Für einen Europäischen Konvent Die Krise hat fundamentale Schwächen der europäisch en Architektur offengelegt.
#969
Entscheidun- gen werden wieder von Staats- und RegierungschefInn en hinter verschlossenen Türen getrof- fen.
#970
Das schwächt das Europäische Parlament und die Europäische Kommission und stärkt das „Europa der nationalen Regierungen“ und hat damit d as Thema Vertragsreform erneut auf die Agenda gebracht.
#971
Gegen diese entmündigende Politik setzen wir GRÜNE den Dialog über unsere gemeinsame Zu- kunft in Europa und fordern einen demokratisch legi timierten Europäischen Konvent.
#972
Dieser soll Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN S.
#973
BDK Dresden, 07.
#974
Februar 2014 vom Europäischen Parlament geleitet werden, Zivilge sellschaft und Sozialpartner breit einbezie- hen, öffentlich tagen und demokratisch entscheiden.
#975
Der Konvent soll die Überarbeitung der Europäischen Verträge vorbereiten und diskutieren, wie die Vertragsänderungsverfahren verein- facht werden könnten.
#976
Die Weiterentwicklung der eur opäischen Demokratie, wie auch der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik muss ins Ze ntrum gerückt werden.
#977
ber die Ergebnisse dieses Konvents sollen die BürgerInnen in einem eur opaweiten Referendum abstimmen können.
#978
Gegen die Verletzung von Menschen-, Grund- un d Minderheitenrechten Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich vertraglich verp flichtet, die Grundwerte zu schützen, die in Artikel 2 des EU-Vertrags niedergelegt sind.
#979
Dies s ind die Achtung der Menschenwürde, Frei- heit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit u nd die Wahrung der Menschenrechte ein- schließlich der Rechte der Personen, die Minderheit en angehören.
#980
Gegen schwerwiegende Ver- letzung dieser Grundwerte in einem Mitgliedstaat ka nn bislang nur das sogenannte „Artikel-7- Verfahren“ genutzt werden.
#981
Die dafür notwendigen ho hen Mehrheiten in Rat und Parlament sind jedoch fast unüberwindliche Hürden.
#982
Die EU kan n bisher keine effektiven Maßnahmen er- greifen, wenn in Mitgliedstaaten Grundrechte massiv verletzt werden und die zuständigen In- stanzen dem nicht wirksam entgegentreten.
#983
Wir GRÜNE fordern deswegen neue Mechanismen und Ins trumente, z.
#984
ein stärkeres Monito- ring in allen Mitgliedstaaten, ein Frühwarnsystem f ür Grundrechtsverletzungen sowie einen Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten.
#985
In diesem Zusamm enhang wollen wir die Rolle des Euro- päischen Parlaments stärken und zudem prüfen, ob da rüber hinaus ein eigenständiges Klage- recht des Europäischen Parlaments bei Verletzungen der Grundwerte und Ziele vor dem Euro- päischen Gerichtshof zweckmäßig ist.
#986
Unser besonderes Augenmerk gilt der weitverbreitete n Diskriminierung von Roma in der EU und in Staaten, die der EU beitreten wollen.
#987
Die Eu ropäische Kommission muss standhalten ge- gen populistische Forderungen, die Freizügigkeit fü r Roma in der EU einzuschränken.
#988
Die dahin- gehende Rhetorik der deutschen Bundesregierung ist beschämend.
#989
Wir fordern eine klare Linie gegen antiziganistische Parolen und die umfassende Umsetzung der EU-Roma-Strategie in allen Mitgliedstaaten der EU.
#990
Dabei sind die Zivilgesells chaft und Roma-Organisationen einzubezie- hen.
#991
Beim Abruf der EU-Gelder für die Integration v on Roma müssen die Mitgliedstaaten unter- stützt, der Austausch zwischen ihnen über erfolgrei che Konzepte zur Integration intensiviert und die zweckgemäße Verwendung der Mittel effektiv kont rolliert werden.
#992
Wir verteidigen die Religionsfreiheit und die Freih eit, unter dem Dach der nationalen und euro- päischen Grundrechtsordnung die eigene Kultur zu le ben, gegen die ProtagonistInnen einer „Leitkultur“, die das kulturelle Leben in Deutschla nd und in Europa vereinheitlichen möchten.
#993
Wir bekennen uns zur Religions- und Glaubensfreihei t als dem Menschenrecht, sich für oder ge- gen eine Religion zu entscheiden und diese religiös e oder weltanschauliche Überzeugung auch öffentlich bekunden oder widerrufen zu können.
#994
Glei chzeitig darf der Staat niemanden auf- grund eines religiösen oder weltanschaulichen Beken ntnisses bevorzugen oder benachteiligen.
#995
Die Religions- und Glaubensfreiheit findet ihre Sch ranken dort, wo im Namen der Religion die Menschenrechte anderer verletzt werden.
#996
Wir werden deshalb im Europäischen Parlament die Initiative für den Schutz und die Hilfe für die Opf er religiös motivierter Gewalt und die aktive Aufnahme für religiös Verfolgte ergreifen.


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