Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.07.2026 PDF
#809
So können wir davon ausgehen, dass der Anteil der über 65-Jährigen in Europa in den nächsten 30 Jahren von heute 16 auf 28 Prozent anst eigen wird.
#810
Wir wollen deshalb zusammen mit unseren EU-Partnern die Potenziale des Alters n utzen, im Arbeitsleben, in der Wirtschaft und im sozialen Miteinander.
#811
Es wird in den nächste n Jahrzehnten aber auch mehr pflegebe- dürftige und an Demenz erkrankte Menschen geben.
#812
Un ser Ziel ist es, diesen Menschen ein selbstbestimmtes und aktives Leben zu ermöglichen.
#813
Dafür benötigen wir in Europa mehr Aus- tausch zur Pflegepolitik, bei dem auch Themen wie n eue Wohn- und Pflegeformen, Vereinbar- keit von Pflege und Beruf, Entlastung der familiäre n Pflege sowie Fachkräftebedarf in den Mit- telpunkt gerückt werden.
#814
Für starke ArbeitnehmerInnenrechte EU-weit Für alle ArbeitnehmerInnen muss gelten: gleicher Lo hn für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Ort.
#815
Das gilt für ArbeitnehmerInnen, die i n einem anderen Mitgliedstaat als Entsendete oder LeiharbeiterInnen arbeiten.
#816
Versuchen, den Arb eits- und Gesundheitsschutz abzubauen, stellen wir uns entgegen.
#817
Eine wirkungsvolle Umsetz ung der Entsenderichtlinie und die Perso- nenfreizügigkeit können eine Umgehung der Arbeitneh merInnenrechte durch Scheinselbstän- digkeit vermindern.
#818
Wir GRÜNE begrüßen, dass die Europäische Kommission unsere langjährige Forderung nach Mindestlöhnen in jedem EU-Mitgliedstaat nun aufgrei ft.
#819
Das bedeutet keinen einheitlichen Min- destlohn in der ganzen EU, aber einen garantierten Mindestlohn in allen EU-Staaten anhand von Kriterien, auf die sich innerhalb der EU verstä ndigt werden muss.
#820
Wir unterstützen eine stärkere EU-weite Koordinierung von Tarifverhandlun gen.
#821
Gleichzeitig setzen wir uns für eine Stärkung der Europäischen Betriebsräte ein.
#822
Außerde m wollen wir die Frage der Arbeitszeit, da- bei besonders auch die Überstunden, auf die politis che Agenda setzen und gesamteuropäisch mit Gewerkschaften, ArbeitgeberInnen und der Zivilg esellschaft diskutieren.
#823
Im Rahmen einer Reform der europäischen Arbeitszeitrichtlinie wolle n wir die Schlupflöcher schließen und eine Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN S.
#824
BDK Dresden, 07.
#825
Februar 2014 Reduzierung der Höchstarbeitszeit von momentan 48 S tunden pro Woche prüfen.
#826
Bereitschafts- dienste müssen vollständig als Arbeitszeit anerkann t werden.
#827
Wir GRÜNE konnten den schwachen Kommissionsvorschla g für eine Richtlinie zur Arbeitneh- merInnenentsendung in wichtigen Punkten verbessern: Umfassende Kontrollen und stärkere Sanktionen sollen helfen, die Rechte der entsandten Beschäftigten tatsächlich umzusetzen.
#828
Wir fordern außerdem eine bessere Koordinierung von Ent sende- und Empfängerland und eine EU- weite Subunternehmerhaftung, wie sie in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.
#829
Vom Sozialabbau in Europa sind besonders Frauen str ukturell betroffen.
#830
Auch wenn die Er- werbstätigenquote von Frauen in Europa in den letzt en Jahren gestiegen ist, werden sie immer noch schlechter bezahlt, arbeiten sie immer noch zu einem sehr viel höheren Prozentsatz in pre- kären und Teilzeitarbeitsverhältnissen sowie in unt erbezahlten Berufen.
#831
Wir fordern einen ver- pflichtenden EU-Rahmen, mit dem gleiche Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit un- abhängig vom Geschlecht sichergestellt wird.
#832
Es sin d nach wie vor überwiegend Frauen, die Fürsorge- und Pflegearbeit übernehmen.
#833
Rigide Sparm aßnahmen, die den Abbau staatlicher In- frastruktur bewirken, treffen Frauen daher wesentli ch stärker.
#834
Gerade im Bereich der sozialen Dienstleistungen, wie dem Pflegesektor, darf die Di enstleistungsfreiheit deshalb nicht dazu miss- braucht werden, soziale Rechte oder arbeitsrechtlic he Standards zu unterlaufen; deren Einhal- tung muss nachhaltiger gewährleistet werden.
#835
Diskriminierung beenden Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien br achten große Fortschritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, die alle Menschen als indi viduell, besonders und gleichberechtigt sieht und ihre Verschiedenheit als Selbstverständlichkeit betrachtet.
#836
Durch Druck aus Brüssel ist die Gleichstellung der Geschlechter inzwischen in allen Mitgliedstaaten festgeschrieben.
#837
Bei der Be- kämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlech t, sexueller Identität, ethnischer Her- kunft, Religion, Alter und Behinderung sind Fortsch ritte erzielt worden; es bleibt aber noch eini- ges zu tun.
#838
Entscheidend ist nun die fünfte Antidis kriminierungsrichtlinie, denn sie würde eine Lücke im europäischen Antidiskriminierungsrecht sch ließen.
#839
International anerkannte Men- schenrechte würden in der EU eine Rechtsgrundlage e rhalten, und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung würde auf europ äischer Ebene rechtlich umgesetzt, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang zu allen Bildungs einrichtungen und das Recht auf selbstbe- stimmtes Wohnen.


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