Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.07.2026 PDF
#435
BDK Dresden, 07.
#436
Februar 2014 porte ist auf acht Stunden zu begrenzen.
#437
Wir GRÜNE wollen eine klare Kennzeichnung von Pro- dukten mit tierischen Inhaltsstoffen, ihrer Herkunf t und der Haltungsform, um bewusste Kauf- entscheidungen zu ermöglichen.
#438
Wir setzen uns europaweit für ein Ende der Tötung s treunender Hunde und Katzen ein und for- dern für die betroffenen Länder tierschutzgerechte Alternativen.
#439
Dazu wollen wir die öffentliche und private Geburtenkontrolle ohne Tötung von Tiere n stärken, Tiervermittlung fördern und die artgerechte Haltung von Hunden und Katzen erreichen , die in öffentlichen oder privaten Sam- meleinrichtungen verwahrt werden.
#440
Wir wollen erreichen, dass Tierversuche durch tierv ersuchsfreie Methoden ersetzt werden.
#441
Des- wegen müssen europäische Mittel für die Erforschung und Erprobung von Ersatz- und Ergän- zungsmethoden bereitgestellt werden.
#442
Das 2013 in Kr aft getretene Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte muss konsequent umgesetzt werden und auf Versuche für Haushalts- und Reinigungsmittel ausgeweitet werden.
#443
Die EU muss sich stärker für den internationalen Ar tenschutz engagieren.
#444
Daher wollen wir die Instrumente internationaler Artenschutzabkommen (z.
#445
CITES) stärken und zielgerichteter so- wie schneller anwenden.
#446
Für Arten, die selbst in zo ologischen Gärten nicht art- und anspruchs- gemäß gehalten werden können, wollen wir den Import beenden.
#447
Artenschutz sichern, Naturerbe bewahren Wir wollen auf europäischer Ebene für einen bessere n Natur- und Landschaftsschutz sorgen und treten dafür ein, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosys- teme in der EU bis 2020 gestoppt werden.
#448
Das hat si ch die EU zum Ziel gesetzt und auf Ebene der Vereinten Nationen versprochen.
#449
Damit dieses Zi el erreicht werden kann, müssen wir dafür sorgen, dass die EU-Biodiversitätsstrategie mit ein em konkreten Umsetzungs- und Aktionsplan versehen wird und ressortübergreifend zum Tragen ko mmt.
#450
Das bedeutet nicht nur den Abbau schädlicher Subventionen, sondern auch eine Veranke rung der Biodiversität in der Finanzpla- nung.
#451
Mittel aus der Regionalförderung müssen ökolo gische Mindestauflagen beinhalten.
#452
Für den Wirtschaftswald in Europa streben wir eine natu rnahe Bewirtschaftung – mindestens dem FSC-Standard entsprechend – an.
#453
Wie die Biodiversit ätsstrategie vorsieht, sollen fünf Prozent des Waldes als ökologische Vorranggebiete dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.
#454
Die EU hat mit Natura 2000 ein hervorragendes Schut zgebietssystem geschaffen, das es zu er- halten und auszubauen gilt.
#455
Wir setzen uns dafür ei n, dass ausgewiesene Natura-2000-Schutz- gebiete ernsthaft geschützt und gepflegt werden.
#456
Da für bedarf es einer ausreichenden Finanzie- rung.
#457
Allerdings sind noch große Umsetzungsdefizite in den Mitgliedstaaten zu beheben.
#458
Wir setzen uns in Europa für gemeinsame Regelungen zum Schutz der Böden ein.
#459
Europaweit müssen Böden gegen Erosion, Verschmutzung und massi ve Versiegelung geschützt werden.
#460
Der Verlust an Bodenfruchtbarkeit stellt eine immer grö ßere Gefahr für die Ernährung und die biolo- gische Vielfalt dar.
#461
Vorschläge der EU-Kommission, die sich am deutschen Bodenschutzrecht ori- entieren und vom Europäischen Parlament gestützt we rden, dürfen von der deutschen Bundes- regierung nicht länger blockiert werden.
#462
Und wir treten dafür ein, dass auf europäischer Ebe ne unser gemeinsames Naturerbe besser ge- schützt wird.
#463
Außerdem muss die EU ihren Beitrag le isten, die Biodiversität weltweit zu erhalten und ihr internationales Handeln danach auszurichten .
#464
Für besseren Gewässerschutz und nachhaltige W asserwirtschaft Wasser ist die Grundlage allen Lebens.
#465
Wir wollen s auberes Wasser, doch unsere Gewässer sind in einem schlechten Zustand.


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