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vom 18.07.2026 PDF
#430
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Die Schlachtung muss schmerzfrei ausgeführt werden.
#431In der EU-Schlachtverordnung ist festzu- legen, dass betäubungslose Schlachtungen nur dann b ehördlich genehmigt werden dürfen, wenn nachgewiesen werden kann, dass den Tieren im V ergleich zu einem Schlachten mit vorhe- riger Betäubung keine unnötigen Schmerzen oder Leid en entstehen.
#432Tiertransporte sollen so kurz wie möglich sein.
#433Wir setzen uns dafür ein, dass wieder ein Netz kleiner, regionaler Schlachtstätten entsteht, um un nötige Transportzeiten zu vermeiden und re- gionale Vermarktungsstrukturen zu stärken.
#434Die Tran sportzeit für grenzüberschreitende Trans- Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN S.
#435BDK Dresden, 07.
#436Februar 2014 porte ist auf acht Stunden zu begrenzen.
#437Wir GRÜNE wollen eine klare Kennzeichnung von Pro- dukten mit tierischen Inhaltsstoffen, ihrer Herkunf t und der Haltungsform, um bewusste Kauf- entscheidungen zu ermöglichen.
#438Wir setzen uns europaweit für ein Ende der Tötung s treunender Hunde und Katzen ein und for- dern für die betroffenen Länder tierschutzgerechte Alternativen.
#439Dazu wollen wir die öffentliche und private Geburtenkontrolle ohne Tötung von Tiere n stärken, Tiervermittlung fördern und die artgerechte Haltung von Hunden und Katzen erreichen , die in öffentlichen oder privaten Sam- meleinrichtungen verwahrt werden.
#440Wir wollen erreichen, dass Tierversuche durch tierv ersuchsfreie Methoden ersetzt werden.
#441Des- wegen müssen europäische Mittel für die Erforschung und Erprobung von Ersatz- und Ergän- zungsmethoden bereitgestellt werden.
#442Das 2013 in Kr aft getretene Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte muss konsequent umgesetzt werden und auf Versuche für Haushalts- und Reinigungsmittel ausgeweitet werden.
#443Die EU muss sich stärker für den internationalen Ar tenschutz engagieren.
#444Daher wollen wir die Instrumente internationaler Artenschutzabkommen (z.
#445CITES) stärken und zielgerichteter so- wie schneller anwenden.
#446Für Arten, die selbst in zo ologischen Gärten nicht art- und anspruchs- gemäß gehalten werden können, wollen wir den Import beenden.
#447Artenschutz sichern, Naturerbe bewahren Wir wollen auf europäischer Ebene für einen bessere n Natur- und Landschaftsschutz sorgen und treten dafür ein, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosys- teme in der EU bis 2020 gestoppt werden.
#448Das hat si ch die EU zum Ziel gesetzt und auf Ebene der Vereinten Nationen versprochen.
#449Damit dieses Zi el erreicht werden kann, müssen wir dafür sorgen, dass die EU-Biodiversitätsstrategie mit ein em konkreten Umsetzungs- und Aktionsplan versehen wird und ressortübergreifend zum Tragen ko mmt.
#450Das bedeutet nicht nur den Abbau schädlicher Subventionen, sondern auch eine Veranke rung der Biodiversität in der Finanzpla- nung.
#451Mittel aus der Regionalförderung müssen ökolo gische Mindestauflagen beinhalten.
#452Für den Wirtschaftswald in Europa streben wir eine natu rnahe Bewirtschaftung – mindestens dem FSC-Standard entsprechend – an.
#453Wie die Biodiversit ätsstrategie vorsieht, sollen fünf Prozent des Waldes als ökologische Vorranggebiete dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.
#454Die EU hat mit Natura 2000 ein hervorragendes Schut zgebietssystem geschaffen, das es zu er- halten und auszubauen gilt.
#455Wir setzen uns dafür ei n, dass ausgewiesene Natura-2000-Schutz- gebiete ernsthaft geschützt und gepflegt werden.
#456Da für bedarf es einer ausreichenden Finanzie- rung.
#457Allerdings sind noch große Umsetzungsdefizite in den Mitgliedstaaten zu beheben.
#458Wir setzen uns in Europa für gemeinsame Regelungen zum Schutz der Böden ein.
#459Europaweit müssen Böden gegen Erosion, Verschmutzung und massi ve Versiegelung geschützt werden.
#460Der Verlust an Bodenfruchtbarkeit stellt eine immer grö ßere Gefahr für die Ernährung und die biolo- gische Vielfalt dar.
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