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vom 20.07.2026 PDF
#324
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Dem muss eine moderne europäische Ver- braucherInnenpolitik Rechnung tragen, die auch ein essentieller Faktor für einen gut funktionie- renden europäischen Binnenmarkt ist.
#325Gesunde Ernährung statt Etikettenschwindel Wir wollen eine Lebensmittelproduktion, die sich an der Qualität und nicht nur am Preis aus- richtet.
#326Aus Noroviren in Tiefkühlbeeren und Pferde fleisch in der Lasagne müssen Konsequen- zen gezogen und die Lebensmittelsicherheit EU-weit verbessert werden.
#327Dafür sind unabhängi- ge und unangekündigte Lebensmittelkontrollen erford erlich, an denen die Unternehmen finan- ziell beteiligt werden sollen.
#328Die Ergebnisse der K ontrollen wollen wir veröffentlichen.
#329Ebenso sollten auch die Ergebnisse von Hygienekontrollen i n Restaurants vor Ort veröffentlicht werden, wie das heute in Dänemark bereits der Fall ist.
#330Wir wollen Lebensmittel frei von Gentechnik und Ant ibiotika.
#331Wir brauchen eine leicht ver- ständliche Kennzeichnung.
#332Deshalb fordern wir eine EU-weit verpflichtende Herkunftsangabe für Lebensmittel sowie eine Kennzeichnung der Tierh altungsform.
#333Die Kennzeichnungslücke für Lebensmittel, für deren Erzeugung Genfutter genutzt wurde, wollen wir schließen.
#334Außerdem wollen wir klare Angaben zu tierischen Erzeugnissen in Lebensmitteln und deren Verwendung bei der Lebensmittelproduktion sowie eine klare Ken nzeichnung vegetarischer beziehungsweise veganer Lebensmittel.
#335Täuschende Angaben und Etiket tenschwindel bei Lebensmitteln wollen wir unterbinden.
#336Wir werden uns weiter für eine ver ständliche Nährwertkennzeichnung (Ampel- kennzeichnung) starkmachen.
#337Nachhaltigen Konsum stärken und Produkte sich er machen.
#338Ausbeuterische, unwürdige oder gefährdende Produkti ons- und Herstellungsbedingungen sind nicht akzeptabel.
#339Wir setzen uns deshalb für eine t ransparente Kennzeichnung und die Einhal- tung ökologischer und sozialer Standards ein.
#340Unter nehmen sollen verpflichtet werden, ihre ökologischen und sozialen Produktionsbedingungen ei nschließlich der Lieferketten zu dokumen- tieren und offenzulegen, um die Entscheidung für na chhaltige Produkte zu ermöglichen.
#341Was es bei Lebensmitteln mit dem Bio-Siegel bereits gibt, brauchen wir auch in anderen Bereichen – wie bei Finanzprodukten (siehe Kapitel B.
#342Die Generalunternehmerhaftung, die in Deutschland i m Baugewerbe die Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Arbeitsbedingungen ihrer Subunt ernehmen festschreibt, wollen wir EU- weit verankern und auf weitere Branchen ausdehnen.
#343Damit wollen wir verhindern, dass sich Großauftragnehmer durch eine Auftragsvergabe an Sub unternehmen ihrer sozialen Verantwor- tung entledigen und ArbeitnehmerInnenrechte unterla ufen.
#344Gegen den geplanten Verschleiß, bei dem Produkte so konstruiert werden, dass sie frühzeitig kaputt gehen oder sich kaum reparieren lassen, woll en wir vorgehen und erreichen, dass Geräte langlebiger, besser reparierbar und recycelbar sind .
#345Dafür müssen unter anderem die Öko-Desi- gn-Richtlinie und die europäischen Vorgaben zur Gew ährleistung entsprechend überarbeitet werden, um den VerbraucherInnen die Freiheit wieder zugeben selber zu entscheiden, wann sie ihre Geräte ersetzen.
#346Um die Sicherheit von Produkten zu stärken, setzen wir uns für ein EU-Sicherheitssiegel sowie für strengere Grenzwerte bis hin zu Verboten für kr ebserregende oder erbgutschädigende Stoffe wie Weichmacher und Schwermetalle ein.
#347Insbesondere in Kinderspielzeug haben Gifte nichts BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#348Februar 2014 S.
#349zu suchen.
#350Wir setzen uns daher für eine verpflicht ende Drittprüfung für Kinderspielzeug sowie eine Verbesserung der Marktüberwachung in der gesam ten EU ein.
#351Außerdem müssen hormo- nell wirksame Stoffe überall dort, wo es Alternativ en gibt, gemäß REACH (Chemikalien-Verord- nung der EU) ersetzt werden.
#352Auch bei der Entwicklung der Nanotechnologie muss d as Vorsorgeprinzip gelten.
#353Solange die Unbedenklichkeit von Nanoprodukten nicht eindeutig festgestellt ist, dürfen Lebensmittel oder Kosmetika mit Nano-Partikeln nicht auf den Markt ko mmen.
#354Durch die Einrichtung eines öf- fentlich zugänglichen Nanoproduktregisters und eine Kennzeichnungspflicht wollen wir Trans- parenz für VerbraucherInnen schaffen.
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