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vom 23.07.2026 PDF
#1606
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Wir haben uns erfolgreich für eine EU-Menschenrecht sstrategie und eineN Menschenrechtsbe- auftragteN stark gemacht.
#1607Den Menschenrechtsschutz wollen wir auch durch eine verstärkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte voranbringen.
#1608Vereinte Nationen stärken Die EU soll ihren Einfluss in den Dienst der VN ste llen.
#1609Kein Akteur besitzt mehr Legitimation als die VN, doch sie sind immer nur so stark, wie ihre 193 Mitgliedstaaten sie machen.
#1610Die VN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1611Februar 2014 S.
#1612müssen reformiert werden.
#1613Deutschland kann dabei vo rangehen und, statt auf einem deutschen Sitz im Sicherheitsrat zu beharren, unter Einbezieh ung Frankreichs und Großbritanniens auf eine permanente EU-Vertretung und langfristig auf einen gemeinsamen permanenten EU-Sitz drän- gen.
#1614Zugleich kann so ein Zeichen für eine umfassen de Sicherheitsratsreform gesetzt werden.
#1615Diese sollte durch mehr Beteiligung von Ländern aus dem globalen Süden zu einer ausgewoge- neren Zusammensetzung führen.
#1616Die Vetomöglichkeit i m Sicherheitsrat wollen wir langfristig abschaffen und kurzfristig mit einem Begründungszwa ng belegen.
#1617Die Generalversammlung wollen wir aufwerten.
#1618Die Fähigkeiten zur zivilen Krisenprävention in den VN, in der EU und in der OSZE wollen wir stärken.
#1619Die EU hat hier ein besonderes Potenzial, das wir verwirklichen wollen.
#1620Daher setzen wir uns für ein Europäisches Friedensinstitut ein.
#1621Die EU sollte sich engagiert an der Vorbeugung huma nitärer Krisen und der Friedensförderung beteiligen.
#1622Von besonderer Bedeutung ist dabei das internationale Konzept der Schutzverant- wortung, der „Responsiblity to Protect“.
#1623Sie hat al s wichtige Säulen die Krisenvorbeugung, die zivile Unterstützung bei Krisen, die Reaktion und d ie nachsorgende Verantwortung für die Frie- denskonsolidierung.
#1624Es geht dabei auch darum konfli ktfördernde Maßnahmen zu unterlassen, wie zum Beispiel Waffenexporte in Konfliktregionen.
#1625Von besonderer Wichtigkeit für eine wirk- same Umsetzung der Schutzverantwortung ist es, die Beteiligung von Frauen zu stärken.
#1626Gene- rell muss das Handeln der EU die Stärkung von Fraue nrechten und die aktive Verhinderung von Gewalt an Frauen zum Ziel haben.
#1627Wir wollen, dass d ie EU aktiv zur Umsetzung der VN-Sicher- heitsratsresolutionen 1325 und 1820 beiträgt, die u nter anderem die Rechte von Frauen in Kon- flikten und ihre Beteiligung bei der Konfliktbewält igung stärken sowie Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen anerkennen.
#1628Sanktionen können ein zielführendes Instrument sein , um gegen Verletzungen des Völkerrechts vorzugehen und massive Menschenrechtsverletzungen z u stoppen.
#1629Mit der Einrichtung eines VN-Sanktionshilfefonds wollen wir die Wirksamkeit s olcher Sanktionen erhöhen.
#1630Der Fonds soll die negativen Auswirkungen auf Drittstaaten minimie ren und die Folgen von Sanktionen huma- nitär verträglich machen.
#1631Die Ausgestaltung von VN- Sanktionen muss sich zudem streng an menschenrechtlichen Standards orientieren.
#1632Wir ford ern, dass die EU darauf noch entschiedener drängt und keine weiteren Namen für die Antiterrorl isten der VN weiterleitet, solange sie diesen Standards nicht genügen.
#1633Der Einsatz militärischer Gewalt ist immer ein groß es Übel.
#1634Es kann aber Situationen geben, in denen Militär Frieden absichern kann oder ein milit ärisches Eingreifen notwendig ist, um schwerste Menschenrechtsverletzungen oder gar Völke rmord zu verhindern oder zu stoppen, um so der internationalen Schutzverantwortung gerec ht zu werden.
#1635Jedes gewaltsame militäri- sche Eingreifen muss an ein Mandat der VN gebunden sein.
#1636Es kann nur eine ultima ratio sein, wenn alle anderen Mittel allein keine Aussicht auf Erfolg haben, und es muss in einen aussichts- reichen politischen Gesamtansatz eingebunden sein.
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