Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 23.07.2026 PDF
#1603
Opfer von Menschenhandel dürfen auch nicht daf ür missbraucht werden, Migration zu begrenzen oder selbst gewählte Sexarbeit zu unterbi nden.
#1604
Im Gegensatz zu dieser ist Men- schenhandel zur sexuellen Ausbeutung eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine ex- trem schwere Straftat.
#1605
Wir werden uns für einen eur opäischen Fachaustausch zu Zwangsprosti- tution und Menschenhandel einsetzen, der die Entwic klung gemeinsamer Strategien voran- bringt.
#1606
Wir haben uns erfolgreich für eine EU-Menschenrecht sstrategie und eineN Menschenrechtsbe- auftragteN stark gemacht.
#1607
Den Menschenrechtsschutz wollen wir auch durch eine verstärkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte voranbringen.
#1608
Vereinte Nationen stärken Die EU soll ihren Einfluss in den Dienst der VN ste llen.
#1609
Kein Akteur besitzt mehr Legitimation als die VN, doch sie sind immer nur so stark, wie ihre 193 Mitgliedstaaten sie machen.
#1610
Die VN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1611
Februar 2014 S.
#1612
müssen reformiert werden.
#1613
Deutschland kann dabei vo rangehen und, statt auf einem deutschen Sitz im Sicherheitsrat zu beharren, unter Einbezieh ung Frankreichs und Großbritanniens auf eine permanente EU-Vertretung und langfristig auf einen gemeinsamen permanenten EU-Sitz drän- gen.
#1614
Zugleich kann so ein Zeichen für eine umfassen de Sicherheitsratsreform gesetzt werden.
#1615
Diese sollte durch mehr Beteiligung von Ländern aus dem globalen Süden zu einer ausgewoge- neren Zusammensetzung führen.
#1616
Die Vetomöglichkeit i m Sicherheitsrat wollen wir langfristig abschaffen und kurzfristig mit einem Begründungszwa ng belegen.
#1617
Die Generalversammlung wollen wir aufwerten.
#1618
Die Fähigkeiten zur zivilen Krisenprävention in den VN, in der EU und in der OSZE wollen wir stärken.
#1619
Die EU hat hier ein besonderes Potenzial, das wir verwirklichen wollen.
#1620
Daher setzen wir uns für ein Europäisches Friedensinstitut ein.
#1621
Die EU sollte sich engagiert an der Vorbeugung huma nitärer Krisen und der Friedensförderung beteiligen.
#1622
Von besonderer Bedeutung ist dabei das internationale Konzept der Schutzverant- wortung, der „Responsiblity to Protect“.
#1623
Sie hat al s wichtige Säulen die Krisenvorbeugung, die zivile Unterstützung bei Krisen, die Reaktion und d ie nachsorgende Verantwortung für die Frie- denskonsolidierung.
#1624
Es geht dabei auch darum konfli ktfördernde Maßnahmen zu unterlassen, wie zum Beispiel Waffenexporte in Konfliktregionen.
#1625
Von besonderer Wichtigkeit für eine wirk- same Umsetzung der Schutzverantwortung ist es, die Beteiligung von Frauen zu stärken.
#1626
Gene- rell muss das Handeln der EU die Stärkung von Fraue nrechten und die aktive Verhinderung von Gewalt an Frauen zum Ziel haben.
#1627
Wir wollen, dass d ie EU aktiv zur Umsetzung der VN-Sicher- heitsratsresolutionen 1325 und 1820 beiträgt, die u nter anderem die Rechte von Frauen in Kon- flikten und ihre Beteiligung bei der Konfliktbewält igung stärken sowie Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen anerkennen.
#1628
Sanktionen können ein zielführendes Instrument sein , um gegen Verletzungen des Völkerrechts vorzugehen und massive Menschenrechtsverletzungen z u stoppen.
#1629
Mit der Einrichtung eines VN-Sanktionshilfefonds wollen wir die Wirksamkeit s olcher Sanktionen erhöhen.
#1630
Der Fonds soll die negativen Auswirkungen auf Drittstaaten minimie ren und die Folgen von Sanktionen huma- nitär verträglich machen.
#1631
Die Ausgestaltung von VN- Sanktionen muss sich zudem streng an menschenrechtlichen Standards orientieren.
#1632
Wir ford ern, dass die EU darauf noch entschiedener drängt und keine weiteren Namen für die Antiterrorl isten der VN weiterleitet, solange sie diesen Standards nicht genügen.
#1633
Der Einsatz militärischer Gewalt ist immer ein groß es Übel.


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