Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 23.07.2026 PDF
#1602
Unterstützung und Schutz der Opfer dürfen aber nicht von einer Au ssagebereitschaft abhängig gemacht wer- den.
#1603
Opfer von Menschenhandel dürfen auch nicht daf ür missbraucht werden, Migration zu begrenzen oder selbst gewählte Sexarbeit zu unterbi nden.
#1604
Im Gegensatz zu dieser ist Men- schenhandel zur sexuellen Ausbeutung eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine ex- trem schwere Straftat.
#1605
Wir werden uns für einen eur opäischen Fachaustausch zu Zwangsprosti- tution und Menschenhandel einsetzen, der die Entwic klung gemeinsamer Strategien voran- bringt.
#1606
Wir haben uns erfolgreich für eine EU-Menschenrecht sstrategie und eineN Menschenrechtsbe- auftragteN stark gemacht.
#1607
Den Menschenrechtsschutz wollen wir auch durch eine verstärkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte voranbringen.
#1608
Vereinte Nationen stärken Die EU soll ihren Einfluss in den Dienst der VN ste llen.
#1609
Kein Akteur besitzt mehr Legitimation als die VN, doch sie sind immer nur so stark, wie ihre 193 Mitgliedstaaten sie machen.
#1610
Die VN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1611
Februar 2014 S.
#1612
müssen reformiert werden.
#1613
Deutschland kann dabei vo rangehen und, statt auf einem deutschen Sitz im Sicherheitsrat zu beharren, unter Einbezieh ung Frankreichs und Großbritanniens auf eine permanente EU-Vertretung und langfristig auf einen gemeinsamen permanenten EU-Sitz drän- gen.
#1614
Zugleich kann so ein Zeichen für eine umfassen de Sicherheitsratsreform gesetzt werden.
#1615
Diese sollte durch mehr Beteiligung von Ländern aus dem globalen Süden zu einer ausgewoge- neren Zusammensetzung führen.
#1616
Die Vetomöglichkeit i m Sicherheitsrat wollen wir langfristig abschaffen und kurzfristig mit einem Begründungszwa ng belegen.
#1617
Die Generalversammlung wollen wir aufwerten.
#1618
Die Fähigkeiten zur zivilen Krisenprävention in den VN, in der EU und in der OSZE wollen wir stärken.
#1619
Die EU hat hier ein besonderes Potenzial, das wir verwirklichen wollen.
#1620
Daher setzen wir uns für ein Europäisches Friedensinstitut ein.
#1621
Die EU sollte sich engagiert an der Vorbeugung huma nitärer Krisen und der Friedensförderung beteiligen.
#1622
Von besonderer Bedeutung ist dabei das internationale Konzept der Schutzverant- wortung, der „Responsiblity to Protect“.
#1623
Sie hat al s wichtige Säulen die Krisenvorbeugung, die zivile Unterstützung bei Krisen, die Reaktion und d ie nachsorgende Verantwortung für die Frie- denskonsolidierung.
#1624
Es geht dabei auch darum konfli ktfördernde Maßnahmen zu unterlassen, wie zum Beispiel Waffenexporte in Konfliktregionen.
#1625
Von besonderer Wichtigkeit für eine wirk- same Umsetzung der Schutzverantwortung ist es, die Beteiligung von Frauen zu stärken.
#1626
Gene- rell muss das Handeln der EU die Stärkung von Fraue nrechten und die aktive Verhinderung von Gewalt an Frauen zum Ziel haben.
#1627
Wir wollen, dass d ie EU aktiv zur Umsetzung der VN-Sicher- heitsratsresolutionen 1325 und 1820 beiträgt, die u nter anderem die Rechte von Frauen in Kon- flikten und ihre Beteiligung bei der Konfliktbewält igung stärken sowie Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen anerkennen.
#1628
Sanktionen können ein zielführendes Instrument sein , um gegen Verletzungen des Völkerrechts vorzugehen und massive Menschenrechtsverletzungen z u stoppen.
#1629
Mit der Einrichtung eines VN-Sanktionshilfefonds wollen wir die Wirksamkeit s olcher Sanktionen erhöhen.
#1630
Der Fonds soll die negativen Auswirkungen auf Drittstaaten minimie ren und die Folgen von Sanktionen huma- nitär verträglich machen.
#1631
Die Ausgestaltung von VN- Sanktionen muss sich zudem streng an menschenrechtlichen Standards orientieren.
#1632
Wir ford ern, dass die EU darauf noch entschiedener drängt und keine weiteren Namen für die Antiterrorl isten der VN weiterleitet, solange sie diesen Standards nicht genügen.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: