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vom 22.07.2026 PDF
#1595
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Wir wollen die Bekämpfung des Menschenhandels zur s exuellen Ausbeutung und zur Arbeits- ausbeutung gleichermaßen vorantreiben.
#1596Dies kann ge lingen, wenn auch auf internationaler Ebene in den Bereichen Strafverfolgung und Opfersch utz eng zusammengearbeitet wird.
#1597Hilfs- strukturen müssen europaweit vernetzt und auf die U nterschiedlichkeit der Opfergruppen, die Identität der Opfer und die Art der Delikte zugesch nitten werden.
#1598Wir unterstützen die EU- Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Mensche nhandels und zum Schutz seiner Opfer; sie muss endlich in allen Ländern umgesetzt werden.
#1599Neben präventiven Schutzmaßnahmen ist auch ein uneingeschränkter Zugang der Opfer zu Unte rstützung und Betreuung sicherzustellen; dazu gehören eine sichere Unterkunft, materielle Un terstützung, medizinische Versorgung, psy- chosoziale Betreuung und eine Aufenthaltserlaubnis insbesondere, aber nicht nur während lau- fender Gerichtsverfahren.
#1600Ein dauerhaftes Bleiberec ht würde die Aussagebereitschaft der Opfer erhöhen und die Strafverfolgung der TäterInnen erle ichtern.
#1601Menschenhandelsopfer, die als ZeugInnen auftreten, brauchen ein umfassendes ZeugI nnenschutzprogramm.
#1602Unterstützung und Schutz der Opfer dürfen aber nicht von einer Au ssagebereitschaft abhängig gemacht wer- den.
#1603Opfer von Menschenhandel dürfen auch nicht daf ür missbraucht werden, Migration zu begrenzen oder selbst gewählte Sexarbeit zu unterbi nden.
#1604Im Gegensatz zu dieser ist Men- schenhandel zur sexuellen Ausbeutung eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine ex- trem schwere Straftat.
#1605Wir werden uns für einen eur opäischen Fachaustausch zu Zwangsprosti- tution und Menschenhandel einsetzen, der die Entwic klung gemeinsamer Strategien voran- bringt.
#1606Wir haben uns erfolgreich für eine EU-Menschenrecht sstrategie und eineN Menschenrechtsbe- auftragteN stark gemacht.
#1607Den Menschenrechtsschutz wollen wir auch durch eine verstärkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte voranbringen.
#1608Vereinte Nationen stärken Die EU soll ihren Einfluss in den Dienst der VN ste llen.
#1609Kein Akteur besitzt mehr Legitimation als die VN, doch sie sind immer nur so stark, wie ihre 193 Mitgliedstaaten sie machen.
#1610Die VN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1611Februar 2014 S.
#1612müssen reformiert werden.
#1613Deutschland kann dabei vo rangehen und, statt auf einem deutschen Sitz im Sicherheitsrat zu beharren, unter Einbezieh ung Frankreichs und Großbritanniens auf eine permanente EU-Vertretung und langfristig auf einen gemeinsamen permanenten EU-Sitz drän- gen.
#1614Zugleich kann so ein Zeichen für eine umfassen de Sicherheitsratsreform gesetzt werden.
#1615Diese sollte durch mehr Beteiligung von Ländern aus dem globalen Süden zu einer ausgewoge- neren Zusammensetzung führen.
#1616Die Vetomöglichkeit i m Sicherheitsrat wollen wir langfristig abschaffen und kurzfristig mit einem Begründungszwa ng belegen.
#1617Die Generalversammlung wollen wir aufwerten.
#1618Die Fähigkeiten zur zivilen Krisenprävention in den VN, in der EU und in der OSZE wollen wir stärken.
#1619Die EU hat hier ein besonderes Potenzial, das wir verwirklichen wollen.
#1620Daher setzen wir uns für ein Europäisches Friedensinstitut ein.
#1621Die EU sollte sich engagiert an der Vorbeugung huma nitärer Krisen und der Friedensförderung beteiligen.
#1622Von besonderer Bedeutung ist dabei das internationale Konzept der Schutzverant- wortung, der „Responsiblity to Protect“.
#1623Sie hat al s wichtige Säulen die Krisenvorbeugung, die zivile Unterstützung bei Krisen, die Reaktion und d ie nachsorgende Verantwortung für die Frie- denskonsolidierung.
#1624Es geht dabei auch darum konfli ktfördernde Maßnahmen zu unterlassen, wie zum Beispiel Waffenexporte in Konfliktregionen.
#1625Von besonderer Wichtigkeit für eine wirk- same Umsetzung der Schutzverantwortung ist es, die Beteiligung von Frauen zu stärken.
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