Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 22.07.2026 PDF
#1337
Wir wollen die europäische Entwicklungszusammenarbe it zu einem Kooperationsinstrument für die Verbesserung der sozialen und ökologischen Lebe nsbedingungen entwickeln.
#1338
Verantwortli- ches Handeln innerhalb der EU muss einhergehen mit einem nachhaltigen Entwicklungspfad für alle Länder.
#1339
Nur so erreichen wir eine weltweite an gemessene Angleichung von Lebensstan- dards und Ressourcenverbrauch.
#1340
Die EU muss sich daf ür einsetzen, dass Nachhaltigkeit im Zen- trum der zukünftigen Entwicklungsziele der VN stehe n wird.
#1341
Erfolgreiche Entwicklungszusam- menarbeit verlangt stärkere Mitbestimmung und Koope ration.
#1342
Die sogenannten „neuen Geber“ sollten nicht als Konkurrenten, sondern als Partner für die globale Entwicklung wahrgenommen werden.
#1343
Entwicklungszusammenarbeit gelingt nur, wen n auch die Frauen aktiv in die Entwick- lung und Gestaltung des Landes einbezogen werden.
#1344
D as setzt die Durchsetzung von Frauen- rechten und das aktive Empowerment von Frauen vorau s.
#1345
Projekte der Entwicklungszusammen- arbeit müssen nach den Prinzipien des Gender Mainst reaming entwickelt und realisiert werden.
#1346
Wir begrüßen den großen Anteil von Budgethilfe an d er EU-Entwicklungszusammenarbeit; sie muss aber mit einer Stärkung der Rechnungshöfe und Parlamente in den Empfängerländern einhergehen.
#1347
In den meisten Ländern der Welt klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer stärker auseinander.
#1348
Die vergangenen Jahrzehnte hab en gezeigt, dass Wirtschaftswachstum nicht per se nachhaltig ist und auch nicht zu sozia ler Gerechtigkeit führt.
#1349
Darum setzen wir ver- stärkt auf den Aufbau von sozialen Sicherungssystem en und auf die Etablierung von funktionie- renden Steuersystemen, um die Länder mehr und mehr in die Lage zu versetzen, öffentliche Güter aus eigener Kraft zur Verfügung zu stellen.
#1350
D ie EU-Mitgliedstaaten haben sich zu einer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1351
Februar 2014 S.
#1352
Erhöhung der Entwicklungsfinanzierung auf 0,7 Proze nt des Bruttonationalprodukts bis 2015 verpflichtet.
#1353
Doch die Umsetzung hinkt den Versprec hen weit hinterher.
#1354
Einzelne Mitgliedstaa- ten kürzen sogar die Gelder, und im Finanzplan der EU bis 2020 ist keine Erhöhung vorgesehen.
#1355
Statt beschönigender Worte brauchen wir verbindlich e überprüfbare Zwischenschritte um das 0,7-Prozentziel in der EU schnellstmöglich erreiche n zu können.
#1356
Die wirtschaftlich starken Län- der der EU stehen hier besonders in der Pflicht und müssen gemeinsam voran gehen.
#1357
Interna- tionale Zusagen müssen eingehalten werden.
#1358
Wir unterstützen die Ziele der Entwicklungszusammen arbeit der EU, die Erfahrungen der Mit- gliedstaaten zu bündeln, die Abstimmung untereinand er zu erhöhen und Dopplungen zu ver- hindern.
#1359
Hier ist aber noch viel Raum für Verbesser ung.
#1360
Die EU muss viel stärker koordinieren.
#1361
Eine Chance bietet die gemeinschaftliche Gestaltung einer neuen Agenda für global nachhaltige Entwicklung, die nach 2015 die Millenniumsentwicklu ngsziele und Ziele für nachhaltige Ent- wicklung in einem kohärenten Politikrahmen zusammen führen soll.
#1362
Mittelfristig wollen wir eine Vergemeinschaftung der Entwicklungszusammenarbeit.
#1363
Schon seit Jahrzehnten leiden etliche Länder des gl obalen Südens unter einer nicht tragfähigen Schuldenlast, die durch die globale Finanzkrise noc h verschärft wurde.
#1364
Trotz zahlreicher Ent- schuldungsinitiativen sind viele dieser Länder nach wie vor von Schuldenkrisen bedroht.
#1365
Dabei spielen auch neue staatliche und private Gläubiger eine zunehmende Rolle.
#1366
Wir fordern Schul- denschnitte für die ärmsten Staaten, damit diese ih re Verschuldung schnell auf ein nachhaltiges Maß reduzieren können.
#1367
Außerdem wollen wir Steuerbe hörden vor Ort stärken, einen globalen Finanzausgleich diskutieren und einen Insolvenzmech anismus für Staaten entwickeln.


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