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vom 21.07.2026 PDF
#1220
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EU-Länder dürfen künftig an den innereuropäischen G renzen kontrollieren, wenn sie die mas- senhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.
#1221Damit können Mitgliedstaaten, die ihre Grenzen nicht komplett gegen Flüchtlinge abdichten, künftig für ihre humanitäre Politik bestraft werden.
#1222Das hat das Europäische Parlament im Sommer 2013 ge gen die Stimmen von uns GRÜNEN be- schlossen.
#1223Das Reisen ohne Passkontrollen innerhalb der EU ist aber keine nationale Angelegen- heit, sondern Sache aller in der EU.
#1224Nationale Alle ingänge bei der Wiedereinführung von Grenz- kontrollen leisten Populismus Vorschub.
#1225Deshalb hab en wir GRÜNE immer gefordert, dass Grenzkontrollen im Schengen-Raum nur wiedereingefüh rt werden dürfen, wenn es aus gesamt- europäischer und nicht nur aus einzelstaatlicher Si cht gute Gründe dafür gibt.
#1226Auch an den Außengrenzen wollen wir keine Systeme w ie „smart borders“, durch die alle An- gehörigen von Drittstaaten künftig mit Fingerabdrüc ken bei der Einreise in die EU kontrolliert werden sollen – enormen Kosten und schwerwiegenden Eingriffen in die Datenschutzrechte von Reisenden zum Trotz.
#1227Wir wollen einen Neuanfang in der europäischen Grenzpolitik.
#1228Anstelle von mehr Überwachung und Abschottung wollen wir ein e Politik, die die Offenheit Europas in den Mittelpunkt stellt.
#1229Diese soll gewährleisten, d ass Angehörige von Drittstaaten ohne unver- hältnismäßige Visarestriktionen, lange Warteschlang en und erniedrigende Prozeduren in die EU reisen können.
#1230Wir wollen die europäischen Botschaften zu zentrale n Stellen für Konsularangelegenheiten für alle EU-BürgerInnen machen.
#1231So verbessern wir den S ervice, sparen unnötige Strukturen ein und erhöhen die Sichtbarkeit der EU im Ausland.
#1232Einwanderung gerecht und menschenwürdig gesta lten Europa ist ein Einwanderungskontinent.
#1233Auch deswege n ist die Migrationspolitik der Europäi- schen Union dringend reformbedürftig.
#1234Wir wollen ei ne liberale und humane Migrationspolitik in Europa, die an den Rechten und Bedürfnissen der MigrantInnen ausgerichtet ist und gleich- zeitig auf die Interessen der EU- und der Herkunfts staaten eingeht.
#1235Um dies zu gewährleisten, muss die EU neue Wege für eine legale und dauerhaft e Einwanderung schaffen, nicht nur für Hochqualifizierte.
#1236Wir wollen eine strategische Neu ausrichtung hin zu einer gemeinschaftlichen und kohärenten Migrationspolitik, die an den Rechte n von MigrantInnen orientiert ist.
#1237Wir wol- len die Rechte von MigrantInnen stärken und ihre Mö glichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben in der EU ausweiten.
#1238Dazu gehört, dass wir den Zugang zum Wahlrecht durc h eine Einbürgerungsoffensive erleich- tern wollen.
#1239Wir streben die demokratische Teilhabe aller Menschen an, die längerfristig hier le- ben.
#1240Als nächsten Schritt wollen wir das kommunale Wahlrecht auch Menschen ohne deutschen Pass oder UnionsbürgerInnenschaft eröffnen.
#1241Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen auch ohne A ufenthaltsrecht in allen EU-Mitgliedstaa- ten Zugang zu einer medizinischen Grund- bzw.
#1242Notfa llversorgung erhalten und dass ihre Kin- der Schulen und Kitas besuchen können, ohne durch M eldepflichten bei Ausländerbehörden ab- gehalten zu werden.
#1243Die EU in einen einheitlichen Schutzraum für Flüchtlinge verwandeln Unzählige Flüchtlinge sterben an den EU-Außengrenze n.
#1244Wer es bis in die EU schafft, muss selbst dort befürchten, inhaftiert zu werden bzw.
#1245i n unzumutbare Lebensumstände zu geraten.
#1246Wer nach einem oft langen, beschwerlichen und gefäh rlichen Weg tatsächlich die Möglichkeit bekommt, einen Asylantrag in der EU zu stellen, mus s sich bereits glücklich schätzen.
#1247Die Chan- cen, als Flüchtling letztlich anerkannt zu werden u nd ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, klaf- fen zwischen den verschiedenen EU-Ländern weit ause inander.
#1248Die Zustände für Flüchtlinge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1249Februar 2014 S.
#1250wurden 2011 sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem EU-Mitglied- staat als menschenrechtswidrig eingestuft.
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