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vom 20.07.2026 PDF
#1191
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Die transformatorische Nutzung von urheberInnenrech tlich geschützten Werken im definierten nicht-kommerziellen Umfang wollen wir durch eine ne ue Ausnahmeregelung (UrheberInnen- rechtsschranke) im UrheberInnenrecht absichern.
#1192Wo der Bereich des Nicht-Kommerziellen ver- lassen wird und eine kommerzielle Nutzung vorliegt, sind die UrheberInnen stets angemessen zu vergüten.
#1193UrheberInnenpersönlichkeitsrechte sind immer, auch bei der Transformation von Werken, zu wahren.
#1194Eine weitere UrheberInnenrechtss chranke soll die nicht-kommerzielle Ver- vielfältigung (offline wie online) gegen angemessen e Vergütung ermöglichen.
#1195Angemessene Kompensationsmöglichkeiten hierfür müssen ausgearbe itet werden.
#1196Kommerzielle Plattformbe- treiber, die von den Angeboten urheberInnenrechtlic h geschützter Werke profitieren, müssen in die angemessene Vergütung mit einbezogen werden.
#1197Wi r unterscheiden „nicht-kommerziell“ von „kommerziell“ wie folgt: Wird urheberInnenrecht lich geschütztes Material auf einer Inter- netseite oder Plattform direkt angeboten, die in ni cht geringfügigem Maße Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie KäuferInnen o der durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.
#1198Neue legale A ngebote müssen unterstützt und weiter ausgebaut werden.
#1199Zudem bedarf es sowohl einer Verb esserung des Status für verwaiste Werke als auch einer umfassenden Schrankenregelung im Zus ammenhang von Werken für Blinde wie auch zu Bildungszwecken.
#1200Für die Offenheit und Freiheit des Internets tragen wir auch eine globale Verantwortung.
#1201Im Einsatz für die Menschenrechte sind wir gegen den E xport von Überwachungstechnik und -soft- ware in autoritäre und diktatorische Staaten.
#1202Beim Dialog über Internet-Governance wollen wir verbindliche Beteiligungsverfahren für die Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung einführen.
#1203OFFENHEIT IN EUROPA UND EINE SOLIDARISCHE ASYP OLITIK C.
#1204Für mehr Reisefreiheit Die Personenfreizügigkeit ist eine der größten Erru ngenschaften der EU, die nicht in Frage ge- stellt werden darf.
#1205Die Reise- wie auch die Visumsf reiheit sind unverzichtbar für Europas Bürge- rInnen.
#1206Sie wirken integrativ und tragen zur Identi fikation mit Europa bei.
#1207Wir lehnen eine Schleifung des Grundrechts auf Freizügigkeit daher entschieden ab.
#1208Forderungen nach Auswei- sung und Wiedereinreisesperren für UnionsbürgerInne n wegen des rechtswidrigen Bezugs von Sozialleistungen sind ebenso populistisch wie europ arechtswidrig.
#1209Soziale Grundrechte müssen für alle europäische BürgerInnen in allen Ländern g ewährleistet werden.
#1210Kommunen, die beson- ders von der Zuwanderung durch Niedrigqualifizierte betroffen sind, benötigen Hilfen vom Bund, um die neuen ZuwanderInnen menschenwürdig auf nehmen und erfolgreich integrieren zu können.
#1211Die innerhalb des Europäischen Sozialfonds speziell ausgewiesenen Mittel zur Armutsbekämp- fung müssen außerdem konsequent abgerufen werden, b eispielsweise für Sprachförderung und für die notwendigen schulischen und anderen Bildung sangebote.
#1212Den Kommunen soll ein einfa- cher und zielgerichteter Zugang zu diesen Fördermit teln offenstehen.
#1213Darüber hinaus setzen wir uns für den problemlosen Übergang zwischen den Kran kenversicherungssystemen der EU-Staa- ten ein, ohne dass dieser zu Lasten der Kommunen ge ht.
#1214Die Zuwanderung von Menschen innerhalb der EU sehen wir auch als Chance, um die weitere Integration der EU zu fördern.
#1215Dazu wollen wir eine stärkere Vernetzung zwischen Kommunen und Regionen, in denen sich EU-BinnenmigrantInnen a nsiedeln, und den Kommunen und Re- gionen, die die Menschen verlassen, aktiv fördern u nd vorantreiben.
#1216Wir werden uns für die notwendige finanzielle Ausstattung eines solchen Ne tzwerkes stark machen und den Austausch von Erfahrungen, Wissen und Ideen fördern.
#1217Dabei so llten auch hochqualifizierte Einwanderin- Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN S.
#1218BDK Dresden, 07.
#1219Februar 2014 nen und Einwanderer selbst eine wichtige Rolle spie len.
#1220EU-Länder dürfen künftig an den innereuropäischen G renzen kontrollieren, wenn sie die mas- senhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.
#1221Damit können Mitgliedstaaten, die ihre Grenzen nicht komplett gegen Flüchtlinge abdichten, künftig für ihre humanitäre Politik bestraft werden.
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