Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 20.07.2026 PDF
#1183
Hierzu su chen wir pragmatische Wege, wie private und gewerbliche AnschlussinhaberInnen Dritten den f reien Internetzugang ermöglichen kön- nen, ohne für missbräuchliche Nutzung in die Mithaf tung (StörerInnenhaftung) genommen zu werden.
#1184
Um Europa als Standort besonders für Start-Ups attr aktiver zu machen, wollen wir den digitalen Binnenmarkt ausbauen und neue Businessmodelle besse r unterstützen.
#1185
Hierfür unterstützen wir offene Standards (bei staatlichen Aufträgen verpfli chtend) und lehnen Softwarepatente auch weiterhin ab.
#1186
Außerdem fördern wir freie und offene Software (FOSS).
#1187
Unser Ziel ist es, Monopole aufzubrechen und eine f aire und wirksame Regulierung für Internet- firmen zu finden, zum Beispiel bei Fragen des Daten schutzes, des Wettbewerbs und der Be- steuerung.
#1188
Bei der anstehenden Überarbeitung des Ur heberInnenrechts in der EU wollen wir die notwendigen Reformen anstoßen, um einen fairen Inte ressenausgleich zwischen allen Beteilig- ten zu erreichen.
#1189
Bei den Verwertungsgesellschaften wollen wir europaweit transparentere und demokratischere Strukturen durchsetzen.
#1190
Werbeschalt ungen auf Internetseiten mit verbotenem Inhalt wollen wir bekämpfen, Gewinnerzielung durch Rechtsverletzungen wollen wir stoppen.
#1191
Die transformatorische Nutzung von urheberInnenrech tlich geschützten Werken im definierten nicht-kommerziellen Umfang wollen wir durch eine ne ue Ausnahmeregelung (UrheberInnen- rechtsschranke) im UrheberInnenrecht absichern.
#1192
Wo der Bereich des Nicht-Kommerziellen ver- lassen wird und eine kommerzielle Nutzung vorliegt, sind die UrheberInnen stets angemessen zu vergüten.
#1193
UrheberInnenpersönlichkeitsrechte sind immer, auch bei der Transformation von Werken, zu wahren.
#1194
Eine weitere UrheberInnenrechtss chranke soll die nicht-kommerzielle Ver- vielfältigung (offline wie online) gegen angemessen e Vergütung ermöglichen.
#1195
Angemessene Kompensationsmöglichkeiten hierfür müssen ausgearbe itet werden.
#1196
Kommerzielle Plattformbe- treiber, die von den Angeboten urheberInnenrechtlic h geschützter Werke profitieren, müssen in die angemessene Vergütung mit einbezogen werden.
#1197
Wi r unterscheiden „nicht-kommerziell“ von „kommerziell“ wie folgt: Wird urheberInnenrecht lich geschütztes Material auf einer Inter- netseite oder Plattform direkt angeboten, die in ni cht geringfügigem Maße Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie KäuferInnen o der durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.
#1198
Neue legale A ngebote müssen unterstützt und weiter ausgebaut werden.
#1199
Zudem bedarf es sowohl einer Verb esserung des Status für verwaiste Werke als auch einer umfassenden Schrankenregelung im Zus ammenhang von Werken für Blinde wie auch zu Bildungszwecken.
#1200
Für die Offenheit und Freiheit des Internets tragen wir auch eine globale Verantwortung.
#1201
Im Einsatz für die Menschenrechte sind wir gegen den E xport von Überwachungstechnik und -soft- ware in autoritäre und diktatorische Staaten.
#1202
Beim Dialog über Internet-Governance wollen wir verbindliche Beteiligungsverfahren für die Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung einführen.
#1203
OFFENHEIT IN EUROPA UND EINE SOLIDARISCHE ASYP OLITIK C.
#1204
Für mehr Reisefreiheit Die Personenfreizügigkeit ist eine der größten Erru ngenschaften der EU, die nicht in Frage ge- stellt werden darf.
#1205
Die Reise- wie auch die Visumsf reiheit sind unverzichtbar für Europas Bürge- rInnen.
#1206
Sie wirken integrativ und tragen zur Identi fikation mit Europa bei.
#1207
Wir lehnen eine Schleifung des Grundrechts auf Freizügigkeit daher entschieden ab.
#1208
Forderungen nach Auswei- sung und Wiedereinreisesperren für UnionsbürgerInne n wegen des rechtswidrigen Bezugs von Sozialleistungen sind ebenso populistisch wie europ arechtswidrig.
#1209
Soziale Grundrechte müssen für alle europäische BürgerInnen in allen Ländern g ewährleistet werden.
#1210
Kommunen, die beson- ders von der Zuwanderung durch Niedrigqualifizierte betroffen sind, benötigen Hilfen vom Bund, um die neuen ZuwanderInnen menschenwürdig auf nehmen und erfolgreich integrieren zu können.
#1211
Die innerhalb des Europäischen Sozialfonds speziell ausgewiesenen Mittel zur Armutsbekämp- fung müssen außerdem konsequent abgerufen werden, b eispielsweise für Sprachförderung und für die notwendigen schulischen und anderen Bildung sangebote.
#1212
Den Kommunen soll ein einfa- cher und zielgerichteter Zugang zu diesen Fördermit teln offenstehen.
#1213
Darüber hinaus setzen wir uns für den problemlosen Übergang zwischen den Kran kenversicherungssystemen der EU-Staa- ten ein, ohne dass dieser zu Lasten der Kommunen ge ht.


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