Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 20.07.2026 PDF
#1169
Digitaler Aufbruch Im Februar 2012 sind hunderttausende Menschen in ga nz Europa auf die Straße gegangen.
#1170
Sie demonstrierten gegen das ACTA-Abkommen und die Über wachung des Internets bei der Ver- folgung von Urheberrechtsverletzungen.
#1171
Dies zeigt: Es gibt längst eine „europäische Öffentlich- keit“ in der Netzpolitik.
#1172
Zukunftsfähige Breitbandi nfrastruktur als Fundament des digitalen Wandels ist noch immer ungleich in Europa vorhanden .
#1173
Deutschland ist allenfalls Mittelmaß.
#1174
Andere Länder setzen auf Glasfaserinfrastruktur als unumgängliche Zukunftsinvestition.
#1175
Die EU- Fördermittel für den Breitbandausbau wollen wir des halb stärker an Kriterien des gleichberech- tigten Zugangs zu den Netzen koppeln und auf den fl ächendeckenden Glasfaserausbau fokus- sieren.
#1176
Breitbandinternetzugang ist Teil der Dasein svorsorge.
#1177
Die Kommunen sollen hierbei fi- nanziell unterstützt bzw.
#1178
entlastet werden, ohne je doch eine Zersiedelung zu befördern.
#1179
Zudem wollen wir EU-weite Standards für die Klassifizieru ng von Breitbandgeschwindigkeiten wie auch der Netzneutralität festlegen.
#1180
Die Netzneutralität, d.
#1181
die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet ohne Diskriminierung, gehört euro parechtlich verankert.
#1182
Bestehende Hürden bei Frequenzen, wie auch Rechtsunsicherheiten und H aftungsrisiken im Zusammenhang mit of- fenen Funknetzwerken, wollen wir beenden.
#1183
Hierzu su chen wir pragmatische Wege, wie private und gewerbliche AnschlussinhaberInnen Dritten den f reien Internetzugang ermöglichen kön- nen, ohne für missbräuchliche Nutzung in die Mithaf tung (StörerInnenhaftung) genommen zu werden.
#1184
Um Europa als Standort besonders für Start-Ups attr aktiver zu machen, wollen wir den digitalen Binnenmarkt ausbauen und neue Businessmodelle besse r unterstützen.
#1185
Hierfür unterstützen wir offene Standards (bei staatlichen Aufträgen verpfli chtend) und lehnen Softwarepatente auch weiterhin ab.
#1186
Außerdem fördern wir freie und offene Software (FOSS).
#1187
Unser Ziel ist es, Monopole aufzubrechen und eine f aire und wirksame Regulierung für Internet- firmen zu finden, zum Beispiel bei Fragen des Daten schutzes, des Wettbewerbs und der Be- steuerung.
#1188
Bei der anstehenden Überarbeitung des Ur heberInnenrechts in der EU wollen wir die notwendigen Reformen anstoßen, um einen fairen Inte ressenausgleich zwischen allen Beteilig- ten zu erreichen.
#1189
Bei den Verwertungsgesellschaften wollen wir europaweit transparentere und demokratischere Strukturen durchsetzen.
#1190
Werbeschalt ungen auf Internetseiten mit verbotenem Inhalt wollen wir bekämpfen, Gewinnerzielung durch Rechtsverletzungen wollen wir stoppen.
#1191
Die transformatorische Nutzung von urheberInnenrech tlich geschützten Werken im definierten nicht-kommerziellen Umfang wollen wir durch eine ne ue Ausnahmeregelung (UrheberInnen- rechtsschranke) im UrheberInnenrecht absichern.
#1192
Wo der Bereich des Nicht-Kommerziellen ver- lassen wird und eine kommerzielle Nutzung vorliegt, sind die UrheberInnen stets angemessen zu vergüten.
#1193
UrheberInnenpersönlichkeitsrechte sind immer, auch bei der Transformation von Werken, zu wahren.
#1194
Eine weitere UrheberInnenrechtss chranke soll die nicht-kommerzielle Ver- vielfältigung (offline wie online) gegen angemessen e Vergütung ermöglichen.
#1195
Angemessene Kompensationsmöglichkeiten hierfür müssen ausgearbe itet werden.
#1196
Kommerzielle Plattformbe- treiber, die von den Angeboten urheberInnenrechtlic h geschützter Werke profitieren, müssen in die angemessene Vergütung mit einbezogen werden.
#1197
Wi r unterscheiden „nicht-kommerziell“ von „kommerziell“ wie folgt: Wird urheberInnenrecht lich geschütztes Material auf einer Inter- netseite oder Plattform direkt angeboten, die in ni cht geringfügigem Maße Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie KäuferInnen o der durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.
#1198
Neue legale A ngebote müssen unterstützt und weiter ausgebaut werden.
#1199
Zudem bedarf es sowohl einer Verb esserung des Status für verwaiste Werke als auch einer umfassenden Schrankenregelung im Zus ammenhang von Werken für Blinde wie auch zu Bildungszwecken.


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