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vom 18.07.2026 PDF
#1094
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Wir setzen uns für die reproduktiven und sexuellen Rechte von Frauen in allen Ländern ein.
#1095Da- her unterstützen wir auf europäischer Ebene die For derung, dass allen Frauen der Zugang zu ei- ner medizinisch sicheren Abtreibung und zu Verhütun gsmitteln ermöglicht wird.
#1096Wir wollen, dass endlich die Mutterschutz-Richtlinie im Ministe rrat verabschiedet wird.
#1097Wir unterstützen die Forderung nach 20 Wochen Mutterschutz und EU-weit z wei Wochen Vaterschaftsurlaub bei voller Bezahlung.
#1098Dies wäre für viele europäische L änder ein Riesen-Fortschritt und entspricht auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisati on.
#1099Wir setzen uns auf europäischer Ebene für das individuelle Recht auf gute Kinderbet reuung ein.
#1100Es ist unser Ziel, dass Männer und Frauen nach einer Unterbrechung der Erwerbstäti gkeit wegen Familienzeiten problemlos wieder ins Berufsleben zurückkehren können.
#1101Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehört immer noch z um europäischen Alltag.
#1102Wir brauchen in allen Mitgliedstaaten Mindeststandards für die A nzahl und Qualität von - auch barrierefreien - Frauenhäusern, konsequente Strafverfolgung sowie gezielte Schulungen von Polizei, Justiz und Krankenhauspersonal.
#1103Bei den jährlichen Haushaltsve rhandlungen des Europäischen Parlaments werden wir dafür streiten, dass genügend Mittel für erfolgreiche Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Unterstützung von H ilfsorganisationen bereitgestellt werden.
#1104Wir GRÜNE stellen uns grundsätzlich gegen jede Art von Sexismus.
#1105Auch gegen sexistische Werbung, weil sie Frauen aufgrund des Geschlechts a bwertet und diskriminiert.
#1106Wir wollen, dass EU-weite Kriterien erarbeitet werden, die defi nieren, was sexistische Werbung ist.
#1107Als Vor- bild könnten die vom österreichischen Werberat defi nierten Kriterien dienen.
#1108Gleiche Rechte für Lesben, Schwule, Bisexuell e, Transsexuelle, Transgender und Interse- xuelle (LSBTTI) Wir kämpfen europaweit gegen jede Art von Diskrimin ierung aufgrund sexueller und ge- schlechtlicher Identität und wollen die vollständig e Gleichstellung von LSBTTI nicht nur auf dem Papier, sondern in allen gesellschaftlichen Bereich en auch in der Praxis durchsetzen.
#1109Auch in Deutschland werden Lesben und Schwule beim Adoption srecht weiterhin benachteiligt, Trans- sexuelle werden pathologisiert.
#1110Es gibt immer noch Mitgliedstaaten, die eine Ehe oder registrier- te Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ni cht anerkennen.
#1111LebenspartnerInnen werden z.
#1112in Polen als Ledige behandelt, und in vielen E U-Ländern können lesbischen und schwulen Adoptiveltern ihre Rechte streitig gemacht werden.
#1113Das schränkt faktisch das Recht auf Freizü- gigkeit und die Niederlassungsfreiheit ein.
#1114Wir for dern deshalb die EU-weite Anerkennung ein- getragener Partnerschaften und gleichgeschlechtlich er Ehen.
#1115Darüber hinaus setzen wir uns für den Schutz von Regenbogenfamilien, den Zugang zur R eproduktionsmedizin für Frauen und den Zugang zu medizinischer Versorgung für Transsex uelle in Hinblick auf die gewünschte An- gleichung an das Zielgeschlecht in allen Ländern de r EU ein.
#1116Gewalt aufgrund von Homophobie und Transphobie ist in der EU noch immer an der Tagesord- nung.
#1117Um Vorurteilen aufgrund sexueller und geschle chtlicher Identität entgegenzutreten, wol- len wir EU-Programme zur Förderung der Vielfalt auf legen.
#1118Außerdem möchten wir LSBTTI-Po- litik als Querschnittsaufgabe in bestehende EU-Prog ramme, wie z.
#1119Jugendbegegnungen inte- grieren.
#1120Selbstbestimmt leben in Europa Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Selb stbestimmung in ganz Europa, genau wie nichtbehinderte Menschen.
#1121Egal ob bei der Arbei t, auf Reisen oder im Rahmen der Ausbil- dung: Viel zu oft wird ihre Teilhabe durch Barriere n verhindert.
#1122Wir möchten das auf europäi- scher Ebene ändern und das Recht auf selbstbestimmt e Teilhabe in einer Sozialcharta verankern, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1123Februar 2014 S.
#1124die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist.
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