Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.07.2026 PDF
#1023
Eine zentralistische E U, die bis ins Kleinste vorschreibt, was andere tun oder lassen sollen, untergräbt die Entscheidung sspielräume der demokratisch legitimierten Räte und Parlamente.
#1024
Vieles kann besser vor Ort, näher an den BürgerInne n entschieden werden.
#1025
Nichts anderes be- sagt das Prinzip der Subsidiarität, dem auch die EU verpflichtet ist.
#1026
Wir wollen in einem offenen politischen Prozess unter Einbeziehung aller Parlam ente diskutieren, welche Bereiche besser de- zentral geregelt werden könnten - ohne dabei außer Acht zu lassen, dass überall dort, wo grenzüberschreitende Probleme, z.
#1027
im Zusammenhang mit dem Klimawandel oder dem Um- weltschutz existieren, auch grenzüberschreitende Lö sungen gefunden werden müssen.
#1028
Ebenso wollen wir das bestehende europäische Instrument de r Subsidiaritätskontrolle auf allen Ebenen ausbauen: Wir setzen uns dafür ein, dass kommunale und regionale Parlamente bzw.
#1029
Gebiets- körperschaften ein Recht auf Anhörung und Einflussn ahme auf alle übergeordneten Ebenen bis zum Europäischen Parlament haben, ohne dass Länder oder Nationalstaaten dies mit Verweis auf ihre Landeshoheit blockieren können.
#1030
Wir machen uns für den Ausbau direkt-demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten auf allen, insbesondere auch auf der europäischen Ebene stark.
#1031
Bezüglich der Stärkung von Beteiligung Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN S.
#1032
BDK Dresden, 07.
#1033
Februar 2014 auf lokaler und regionaler Ebene kann die europäisc he Ebene eine koordinierende Funktion übernehmen.
#1034
Zudem ist uns wichtig, auch ganz prakti sche Fragen, wie zum Beispiel die Zeitum- stellung auf die europäische Ebene zu heben, wenn d as von Bürgerinnen und Bürgern in Europa eingebracht wird.
#1035
ffentliche Daseinsvorsorge vor Ort gestalten Wir GRÜNE wehren uns entschieden dagegen, dass eine Ausdehnung der Binnenmarktregeln die Handlungsspielräume der Regionen und Kommunen i m Bereich der Daseinsvorsorge weiter einschränkt.
#1036
Die Lebensqualität hängt maßgeblich da von ab, dass qualitativ hochwertige und bezahlbare öffentliche Dienstleistungen zur Verfügu ng stehen: zum Beispiel eine gute Wasser- versorgung, Abfallentsorgung, ein leistungsfähiger Personennahverkehr, soziale oder kulturelle, Gesundheits- oder Erziehungsdienstleistungen.
#1037
Um di es gewährleisten zu können, brauchen ins- besondere die Kommunen Gestaltungs- und Organisatio nsspielraum, den das Grundgesetz ga- rantiert und dessen Achtung im Vertrag von Lissabon verankert ist.
#1038
Der soziale Wohnungsbau und die sozialen Wohnraumförderungen müssen weiterh in in der Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften lie gen.
#1039
Nur sie können auf die vielfältigen Her- ausforderungen und Bedingungen der jeweiligen Wohnu ngsmärkte eingehen und passgenaue Angebote liefern.
#1040
Die Vergabe öffentlicher Aufträge oder die interkommunale Zusammenarbeit darf nicht durch EU-Wettbewerbsrecht zur Privatisie rungsfalle werden.
#1041
Ausdrücklich muss der öffentlichen Hand die Möglichkeit gegeben sein, öff entliche Grundstücke auch unter Berück- sichtigung von Zielen der Daseinsvorsorge und weite rer kommunalpolitischer Entwicklungsziele zu vergeben; das EU-Wettbewerbsrecht darf dem nicht entgegenstehen.
#1042
Auch die Besteuerung interkommunaler Zusammenarbeit lehnen wir ab; diese Zusammenarbeit ist eine rein organisa- torische Angelegenheit der beteiligten Kommunen.
#1043
Ge gen den drohenden Privatisierungsdruck im Wasserbereich stand ein breites Bündnis aus Komm unen im engen Schulterschluss mit grü- nen Abgeordneten aus Landtagen, Bundestag und Europ äischem Parlament.
#1044
Unterstützt von der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wa sser ist ein Menschenrecht“ ist es schließlich gelungen, den Rat – einschließlich der schwarz-gelb en Bundesregierung – und die Kommission zum Einlenken zu bewegen.
#1045
Dieser Erfolg darf nicht durch die Verhandlungen über das transat- lantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) ge fährdet werden.
#1046
In Europa zu Hause – Kunst und Kultur Kunst und Kultur sind ein starkes verbindendes Elem ent in Europa.
#1047
Das kulturelle Zusammen- wachsen ist eine große europäische Aufgabe – gemess en daran ist das Budget der EU für inter- kulturellen Austausch und transnationale künstleris che Kooperation zu gering.
#1048
Der Kulturetat muss weiter steigen.
#1049
Film leistet einen wichtigen B eitrag für die kulturelle Vielfalt Europas.
#1050
Wir wollen den europäischen Film, vor allem regionale P roduktionen stärken, durch Filmförderung künstlerische Qualität befördern und den Vertrieb e uropäischer Filme und die Entwicklung qua- litativ hochwertiger Computerspiele stärker unterst ützen.
#1051
Das Informationssystem für EU-För- dermittel muss verbessert und die Antragsbürokratie verringert werden.
#1052
Der internationale Kul- turaustausch darf nicht an Visabestimmungen oder bü rokratischen Fallstricken scheitern.
#1053
Min- desthonorare und -sozialstandards für KünstlerInnen sollten bei EU-geförderten Programmen eine Selbstverständlichkeit sein.


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