Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.07.2026 PDF
#999
Aktive Städtepartnerschaf- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss (vorläufig): Europawahlprogramm 2014 BDK Dresden, 07.
#1000
Februar 2014 S.
#1001
ten, in denen sich die Zivilgesellschaft engagiert, Jugendaustausch, kommunale bzw.
#1002
regionale Netzwerke und grenzüberschreitende Europaregionen b ilden den Humus, auf dem eine aktive europäische BürgerInnenschaft entstehen und sich ve rnetzen kann.
#1003
Wir wollen das EU-Pro- gramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ausbauen, das all diese Aktivitäten fördert.
#1004
Durch ein „Europäisches Jahr für alle“ wollen wir die Ziv ilgesellschaft in der EU zusätzlich stärken.
#1005
Es soll für Freiwillige jeden Alters offen sein, von z ivilgesellschaftlichen Organisationen getragen und mit öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden .
#1006
Auch dem in einigen Mitgliedstaaten beängstigend st arken Rechtsextremismus wollen wir durch Unterstützung der Zivilgesellschaft begegnen.
#1007
Mehr als das Verbot einer Partei bewirkt die För- derung von Projekten, die durch Aufklärung Präventi onsarbeit leisten oder AussteigerInnen eine Chance zur Wiedereingliederung bieten.
#1008
Dafür müssen auch zukünftig ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
#1009
Wir GRÜNE fordern eine frakti onsübergreifende Arbeitsgruppe im Euro- päischen Parlament, um sich über Erkenntnisse und B edrohungslagen bezüglich rechter Grup- pierungen auszutauschen.
#1010
Wir GRÜNE setzen uns auf allen Ebenen für eine Kult ur der Kooperation zwischen Gebietskör- perschaften ein.
#1011
Der Blick über den kommunalen, reg ionalen oder nationalen Tellerrand hinaus muss in Europa zur Normalität werden.
#1012
Innovative Id een und der Austausch von „best practice“-Beispielen stärken die Politik vor Ort un d helfen, regionale Potenziale zu entwickeln.
#1013
Gleichzeitig schärfen sie den Blick für gemeinsame Interessen.
#1014
Der europäische Mehrwert ist of- fensichtlich, wenn Grenzregionen ihre Strukturprobl eme durch grenzüberschreitende Infrastruk- tur, Bildungsangebote oder Erleichterungen für Gren zpendlerInnen anpacken.
#1015
Auch beim Aus- bau der sozialen Infrastruktur kann das sinnvoll se in, und das nicht nur in dünn besiedelten Ge- bieten.
#1016
Wir unterstützen daher die Europäische Terr itoriale Zusammenarbeit als eigenständiges Ziel der Kohäsionspolitik.
#1017
Auch geografisch voneinander weit entfernte Städte und Regionen haben gemeinsame Interes- sen und Ziele: GRÜNE haben den „Konvent der Bürgerm eister“ mit ins Leben gerufen, in dem sich fast 5.
#1018
europäische Kommunen zur Erreichung ambitionierter Klimaziele verpflichtet ha- ben.
#1019
Wir wollen viel mehr solcher Initiativen förde rn.
#1020
Entscheidungen dort treffen, wo sie hingehöre n.
#1021
Mehr Europa“, das heißt für uns, die EU stärker ma chen, wo gemeinsames Handeln notwen- dig und sinnvoll ist.
#1022
Es bedeutet nicht, dass wir m öglichst viele Entscheidungen auf die europäi- sche Ebene verlagern wollen.
#1023
Eine zentralistische E U, die bis ins Kleinste vorschreibt, was andere tun oder lassen sollen, untergräbt die Entscheidung sspielräume der demokratisch legitimierten Räte und Parlamente.
#1024
Vieles kann besser vor Ort, näher an den BürgerInne n entschieden werden.
#1025
Nichts anderes be- sagt das Prinzip der Subsidiarität, dem auch die EU verpflichtet ist.
#1026
Wir wollen in einem offenen politischen Prozess unter Einbeziehung aller Parlam ente diskutieren, welche Bereiche besser de- zentral geregelt werden könnten - ohne dabei außer Acht zu lassen, dass überall dort, wo grenzüberschreitende Probleme, z.
#1027
im Zusammenhang mit dem Klimawandel oder dem Um- weltschutz existieren, auch grenzüberschreitende Lö sungen gefunden werden müssen.
#1028
Ebenso wollen wir das bestehende europäische Instrument de r Subsidiaritätskontrolle auf allen Ebenen ausbauen: Wir setzen uns dafür ein, dass kommunale und regionale Parlamente bzw.
#1029
Gebiets- körperschaften ein Recht auf Anhörung und Einflussn ahme auf alle übergeordneten Ebenen bis zum Europäischen Parlament haben, ohne dass Länder oder Nationalstaaten dies mit Verweis auf ihre Landeshoheit blockieren können.


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