Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 11.12.2025 PDF
#1845
Zu einem solchen Pakt gehört für uns auch, dass sich die Qualifizierungs- und Betreuungs- verhältnisse für Promovierende verbessern.
#1846
Dafür müssen qualitative Mindeststandards und ein einheitlicher Doktorandenstatus bundes- weit umgesetzt werden.
#1847
Die Vielfalt der Wege zur Promotion wollen wir erhalten.
#1848
Wir wollen zudem künftig auch Kollegs für kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten fördern.
#1849
Frauen sind im Wissenschaftssystem nach wie vor deutlich un- terrepräsentiert – mit jeder Qualifikationsstufe steigend.
#1850
Das ist nicht nur ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem, es drohen da- durch auch bedeutende Innovations- und Qualitätseinbußen in For- schung und Lehre.
#1851
Wir wollen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verpflichten, Zielquoten mindestens dem Kaskadenmodell entsprechend zu bestimmen.
#1852
Wenn diese nicht erfüllt werden, soll das Folgen für die Mittelvergabe haben.
#1853
Auch die institutionelle und die projektgebundene Forschungsförderung wollen wir an gleichstellungspolitische Verpflichtungen knüpfen, um so mittelfristig mindestens 50 % Frauen auf allen Ebenen zu haben.
#1854
Die unzureichende Grundfinanzierung der Hochschulen be- droht zunehmend eine besondere Stärke des deutschen Wissen- schaftssystems, nämlich die Qualität in der Breite.
#1855
Einer Trennung in „Forschungshochschulen“ und „Ausbildungshochschulen“ wol- len wir entgegenwirken und die Lehrqualität verbessern.
#1856
Die Län- der müssen ihre Hochschulen besser ausstatten, und der Bund muss größere Verantwortung – etwa bei der gemeinsamen Finanzierung der außer universitären Forschung – übernehmen.
#1857
Der Bund kann die Länder entlasten, indem er künftig 70 % statt wie bisher 50 % der Kosten der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft übernimmt und die Programmpauschale der Deutschen Forschungs- gemeinschaft schrittweise erhöht.
#1858
Die Länder sollen sich vertraglich verpflichten, mit den frei werdenden Mitteln die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zu stärken.
#1859
Wir streben ein geordnetes Auslau- fen der Exzellenzinitiative an.
#1860
Dabei wollen wir die Instrumente Graduiertenschulen und Exzellenzcluster beibehalten und weiter- entwickeln.
#1861
Für uns ist das europaweit vereinbarte Ziel, 3 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren, nur Mindestmaß.
#1862
Will die EU insgesamt ihr Ziel erreichen, müssen wirtschaftlich starke Staaten wie Deutschland deutlich höhere Wer- te anstreben.
#1863
Das bewährte System der Forschungsförderung aus öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und wettbewerb- licher Projektförderung wollen wir ergänzen durch eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen.
#1864
Wir wollen, dass Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung rasch breit verfügbar sind, und unterstützen deshalb Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich, damit der Austausch in- nerhalb der Wissenschaft, aber auch der Wissenstransfer in Wirt- schaft und Gesellschaft verbessert wird.
#1865
Durch öffentliche Mittel finanzierte wissenschaftliche Publikationen müssen auch frei zu- gänglich sein.
#1866
Die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Forschung und Lehre an universitären und außer universitären Einrichtungen muss gewährleistet werden.
#1867
Größtmögliche Transparenz über die Forschung an Hochschulen und Universitäten stellt die Grundlage für den kritischen Diskurs an den Hochschulen und für die öffentli- che Rechenschaft der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft dar.
#1868
Klare und verbindliche Transparenzregeln helfen Forschung z.
#1869
zum militärischen Einsatz oder zu ethisch strittigen Fragen wie z.
#1870
Tier- versuchen zu identifizieren und sie öffentlich zu thematisieren.
#1871
Dazu gehören nachvollziehbare Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, wer im öffentlich finanzierten Wissenschaftsbereich welche Mittel für welche Forschungstätigkeiten erhält und wer mit wem kooperiert.
#1872
Wir wollen außerdem Ansätze stärken, forschungspoliti- sche Entscheidungsprozesse partizipativer zu gestalten.
#1873
Gemeinsam Verantwortung tragen: Kooperationsverbot aufheben Bund und Länder haben sich verpflichtet, mindestens 10 % des Bruttosozialprodukts jährlich in Bildung und Forschung zu investie- ren.
#1874
Obwohl das Ziel bis heute noch nicht ganz erreicht ist, sagen wir: Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben.
#1875
Ziel müssen mindestens 7 % bei Bildung und 3,5 % bei Forschung und Entwicklung bis 2020 sein.


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