Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 11.12.2025 PDF
#1834
Das Wissen- schaftszeitvertragsgesetz hat die Tendenz zu prekärer Beschäftigung noch verstärkt.
#1835
In Deutschland zählen selbst gestandene Wissen- schaftlerInnen bis ins fünfte Lebensjahrzehnt zum abhängigen Nachwuchs.
#1836
Selbständige Forschung ist hier nicht vorgesehen.
#1837
Lehre wird immer häufiger mit gering bezahlten Lehraufträgen abgedeckt.
#1838
Wir fordern einen langfristig angelegten „Pakt für zukunftsfähige Personalstrukturen und den wissenschaftlichen Nachwuchs“.
#1839
Dazu gehören die Veränderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, Mindeststandards für vernünftige Beschäftigungsverhältnisse und neue Personalkategorien jenseits der Professur.
#1840
Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen verbindliche Verpflichtungen für eine nachhaltige Personalentwicklung eingehen.
#1841
Kontrollmechanismen sollen eingeführt werden, um zu vermeiden, dass die Hochschulen Lehraufträge als Mittel benutzten, um über extrem kostengünstige und recht- und schutzlose Lehrkräfte zu verfügen.
#1842
Zusätzlich wollen wir mit der Neuauflage des Juniorpro- fessurenprogramms 1.
#1843
neue Juniorprofessuren mit Tenure Track initiieren.
#1844
Das heißt, nach positiver Evaluation soll ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eröffnet werden.
#1845
Zu einem solchen Pakt gehört für uns auch, dass sich die Qualifizierungs- und Betreuungs- verhältnisse für Promovierende verbessern.
#1846
Dafür müssen qualitative Mindeststandards und ein einheitlicher Doktorandenstatus bundes- weit umgesetzt werden.
#1847
Die Vielfalt der Wege zur Promotion wollen wir erhalten.
#1848
Wir wollen zudem künftig auch Kollegs für kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten fördern.
#1849
Frauen sind im Wissenschaftssystem nach wie vor deutlich un- terrepräsentiert – mit jeder Qualifikationsstufe steigend.
#1850
Das ist nicht nur ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem, es drohen da- durch auch bedeutende Innovations- und Qualitätseinbußen in For- schung und Lehre.
#1851
Wir wollen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verpflichten, Zielquoten mindestens dem Kaskadenmodell entsprechend zu bestimmen.
#1852
Wenn diese nicht erfüllt werden, soll das Folgen für die Mittelvergabe haben.
#1853
Auch die institutionelle und die projektgebundene Forschungsförderung wollen wir an gleichstellungspolitische Verpflichtungen knüpfen, um so mittelfristig mindestens 50 % Frauen auf allen Ebenen zu haben.
#1854
Die unzureichende Grundfinanzierung der Hochschulen be- droht zunehmend eine besondere Stärke des deutschen Wissen- schaftssystems, nämlich die Qualität in der Breite.
#1855
Einer Trennung in „Forschungshochschulen“ und „Ausbildungshochschulen“ wol- len wir entgegenwirken und die Lehrqualität verbessern.
#1856
Die Län- der müssen ihre Hochschulen besser ausstatten, und der Bund muss größere Verantwortung – etwa bei der gemeinsamen Finanzierung der außer universitären Forschung – übernehmen.
#1857
Der Bund kann die Länder entlasten, indem er künftig 70 % statt wie bisher 50 % der Kosten der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft übernimmt und die Programmpauschale der Deutschen Forschungs- gemeinschaft schrittweise erhöht.
#1858
Die Länder sollen sich vertraglich verpflichten, mit den frei werdenden Mitteln die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zu stärken.
#1859
Wir streben ein geordnetes Auslau- fen der Exzellenzinitiative an.
#1860
Dabei wollen wir die Instrumente Graduiertenschulen und Exzellenzcluster beibehalten und weiter- entwickeln.
#1861
Für uns ist das europaweit vereinbarte Ziel, 3 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren, nur Mindestmaß.
#1862
Will die EU insgesamt ihr Ziel erreichen, müssen wirtschaftlich starke Staaten wie Deutschland deutlich höhere Wer- te anstreben.
#1863
Das bewährte System der Forschungsförderung aus öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und wettbewerb- licher Projektförderung wollen wir ergänzen durch eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen.
#1864
Wir wollen, dass Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung rasch breit verfügbar sind, und unterstützen deshalb Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich, damit der Austausch in- nerhalb der Wissenschaft, aber auch der Wissenstransfer in Wirt- schaft und Gesellschaft verbessert wird.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: