Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 04.03.2026 PDF
#51
Die Bundesregierung muss in der Europapolitik eng mit Bundestag und Bundesrat zusammenarbeiten und ihr Vorgehen im EU-Ministerrat mit ihnen hinreichend abstimmen.
#52
Stellungnahmen des deutschen Bundestages und gegebenenfalls des Bundesrates in EU-Angelegenheiten müssen für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein.
#53
Soweit Länderkompetenzen berührt sind, müssen die Landtage in die europäische Gesetzgebung miteinbezogen werden.
#54
Für ein Europa der Regionen mit klaren Zuständigkeiten Wir fordern, dass weniger Entscheidungen zentralistisch in Brüssel getroffen werden, sondern vor Ort in einem starken Europa der Regionen.
#55
Wir wollen keinen europäischen Superstaat.
#56
Wir wollen die Spielräume vor Ort in Kommunen und Regionen erhalten.
#57
Brüssel darf sich nicht in alles einmischen, was auf bundes-, landes- oder kommunalpolitischer Ebene ausreichend oder besser geregelt werden kann.
#58
Als Subsidiaritätsprinzip ist dies – vor allem ein Verdienst der CSU – fest in den vertraglichen Grundlagen der EU verankert.
#59
Dieses Prinzip darf keine Worthülse bleiben, sondern muss auch durch die konkrete Ausgestaltung von EU-Entscheidungen vor Ort mit Leben erfüllt werden.
#60
Wir verlangen klare Zuständigkeitsgrenzen für Europa.
#61
Die Europäische Union muss sich auf Wesentliches und Notwendiges konzentrieren.
#62
Damit sich die Europäische Union nur um wirkliche europäische Fragestellung kümmert, bedarf es einer klaren Kompetenzabgrenzung.
#63
Weniger, aber besser“ – nach diesem Motto soll die Europäische Union nur dort aktiv werden, wo sie eine eindeutige rechtliche Zuständigkeit besitzt.
#64
Wir vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht streng überprüft, ob sich die EU an die geltende Verteilung der Zuständigkeiten gehalten hat.
#65
Wir wollen die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen auch gegenüber der EU verteidigen und die kommunale Daseinsvorsorge stärken.
#66
Wir setzen uns dafür ein, dass die Daseinsvorsorge im Interesse unserer Bürger von der politischen Ebene wahrgenommen wird, die dafür den größten Sachverstand besitzt und am meisten davon betroffen ist – nämlich von unseren Kommunen.
#67
Unsere Gemeinden, Städte und Landkreise müssen eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erledigen.
#68
Ihr Handlungs- und Entscheidungsspielraum darf nicht durch Vorgaben aus Europa unverhältnismäßig eingeengt werden.
#69
Bei der Trinkwasserversorgung hat Bayern erreicht, dass die Kommission von einer Zwangsprivatisierung vorerst Abstand genommen hat.
#70
Wir werden solche Pläne auch künftig verhindern.
#71
Man kann nicht jeden Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung den Wettbewerbsregeln des gemeinsamen Marktes unterwerfen.
#72
Wir werden die Versorgung des ländlichen Raums mit schneller Internet-Verbindung weiter ausbauen.
#73
Eine schnelle Internetverbindung ist im 21. Jahrhundert Teil der Daseinsvorsorge und eine grundlegende Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums.
#74
Wir wollen, dass die EU uns nicht einengt, wenn wir die Kommunen bei der Einrichtung schneller Internetverbindungen finanziell unterstützen.
#75
Wir treten für den Erhalt und die Stärkung des deutschen Drei-Säulen-Banken-Modells mit unseren Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Europa ein.
#76
Unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind fester Bestandteil der Daseinsvorsorge.
#77
Gerade jetzt in der Krise wird deutlich, dass sich das deutsche Modell als verlässlicher Partner von Anlegern und Mittelstand bewährt hat.
#78
Deshalb gilt: Finger weg von unseren Sparkassen.
#79
Wir fordern weniger Bürokratie in Europa und einen grundsätzlichen Bürokratiecheck für europäische Entscheidungen.
#80
Bürokratische Vorgaben der EU müssen auf ein Minimum beschränkt werden.
#81
Wir müssen Bürokratie verhindern, bevor sie entsteht.


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