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vom 04.03.2026 PDF
#34
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Wir wollen die Bürger bei wichtigen Fragen zu Europas Zukunft mit Volksabstimmungen stärker in die Entscheidung einbeziehen.
#35Dies soll gelten, wenn wichtige Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf Europa übertragen werden oder wenn die europäische Familie um weitere Mitgliedstaaten erweitert werden soll.
#36Bayern ist Vorbild in Sachen direkter Demokratie – auf Landesebene und auf kommunaler Ebene.
#37Diese direkten Mitwirkungsmöglichkeiten haben sich in Bayern seit Jahrzehnten bewährt.
#38Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Menschen mit politischen Entscheidungen wirklich identifizieren.
#39Es ist Aufgabe der Politik, politische Entscheidungen gut zu begründen und dadurch die Zustimmung der Menschen zu notwendigen wichtigen Veränderungen und deren Vertrauen zu erarbeiten.
#40Wir fordern, dass das Europäische Parlament als einzige direkt vom Volk gewählte EUInstitution alle grundsätzlichen Fragen der EU mitentscheidet.
#41Nur, wenn wir das Europäische Parlament umfassend stärken, schaffen wir mehr Transparenz und Demokratie.
#42Ein starkes Europäisches Parlament verhindert, dass Bürokraten hinter verschlossenen Türen unverständliche Entscheidungen fällen – wie das Verbot von Glühbirnen oder Vorgaben zum Salzgehalt im Brot oder zur Mindestgröße von Güllegruben.
#43Solche Entscheidungen der Bürokratie müssen künftig demokratisch kontrolliert werden.
#44Wir wollen, dass das Europäische Parlament künftig an einem Ort tagt und das Recht erhält, selbst über seinen Sitz zu entscheiden.
#45Wir wollen auch bei Europawahlen Direktwahlkreise einführen, damit die Bürger unmittelbaren Einfluss auf die Wahl der Kandidaten haben.
#46Wir verbessern dadurch die Verankerung der Europaabgeordneten vor Ort und geben europäischer Politik ein Gesicht.
#47Europäische Politik rückt dadurch näher an die Menschen heran.
#48Unser Ziel ist, die gefühlte Distanz zwischen der Politik und den Menschen zu verringern.
#49Wir verlangen eine deutlich stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat bei der europäischen Gesetzgebung.
#50Bei allen Gesetzgebungsvorhaben auf europäischer Ebene müssen Bundestag und Bundesrat zwingend angehört werden.
#51Die Bundesregierung muss in der Europapolitik eng mit Bundestag und Bundesrat zusammenarbeiten und ihr Vorgehen im EU-Ministerrat mit ihnen hinreichend abstimmen.
#52Stellungnahmen des deutschen Bundestages und gegebenenfalls des Bundesrates in EU-Angelegenheiten müssen für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein.
#53Soweit Länderkompetenzen berührt sind, müssen die Landtage in die europäische Gesetzgebung miteinbezogen werden.
#54Für ein Europa der Regionen mit klaren Zuständigkeiten Wir fordern, dass weniger Entscheidungen zentralistisch in Brüssel getroffen werden, sondern vor Ort in einem starken Europa der Regionen.
#55Wir wollen keinen europäischen Superstaat.
#56Wir wollen die Spielräume vor Ort in Kommunen und Regionen erhalten.
#57Brüssel darf sich nicht in alles einmischen, was auf bundes-, landes- oder kommunalpolitischer Ebene ausreichend oder besser geregelt werden kann.
#58Als Subsidiaritätsprinzip ist dies – vor allem ein Verdienst der CSU – fest in den vertraglichen Grundlagen der EU verankert.
#59Dieses Prinzip darf keine Worthülse bleiben, sondern muss auch durch die konkrete Ausgestaltung von EU-Entscheidungen vor Ort mit Leben erfüllt werden.
#60Wir verlangen klare Zuständigkeitsgrenzen für Europa.
#61Die Europäische Union muss sich auf Wesentliches und Notwendiges konzentrieren.
#62Damit sich die Europäische Union nur um wirkliche europäische Fragestellung kümmert, bedarf es einer klaren Kompetenzabgrenzung.
#63Weniger, aber besser“ – nach diesem Motto soll die Europäische Union nur dort aktiv werden, wo sie eine eindeutige rechtliche Zuständigkeit besitzt.
#64Wir vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht streng überprüft, ob sich die EU an die geltende Verteilung der Zuständigkeiten gehalten hat.
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