Fundstellen zum Thema: "Beamten"
Vergleich zum Thema "Beamten"
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Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den Grundsatzprogrammen und Wahlprogrammen der Bundestagsparteien zum Thema "Beamten".
Die Positionen sind nach Partei und Quelle sortiert. Klicken Sie zum Vergleich auf den Namen der Dokumente, um die jeweiligen Fundstellen auszuklappen.
Das PDF-Dokument dem die Positionen entnommen wurden finden sie unterhalb der Positionen unter [Dieses Dokument komplett als PDF].
AFD - Grundsatzprogramm
Programm für Deutschland. vom 27.06.2016
8 FundstellenDas Thema wurde 8 Mal in diesem Dokument gefunden.| 569 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 569 Mal
#81
Die AfD will hier gegensteuern.
#82
Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend sein Beamtenverhältnis ruhen lassen.
#83
Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt.
#86
Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein.
#87
Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten.
#88
Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein.
#89
Beamtenund Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG).
#90
Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden.
PIRATEN - Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland vom 13.03.2017
3 FundstellenDas Thema wurde 3 Mal in diesem Dokument gefunden.| 213 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 213 Mal
#117
Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
#118
Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren.
#119
Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
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