Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#653
Auch hat der Einzug von Computern und Internet ins tägliche Leben viele aus der analogen Zeit stammenden Ansätze im Jugendschutz vor enorme Herausforderungen gestellt, welche sowohl mit dem Aufkommen neuer Inhaltsformen wie Computerspielen oder sozialen Netzwerken als auch mit der Etablierung des Internets als einer globalen alters- und länderunabhängigen Kommunikationsstruktur zusammenhängen.
#654
Eine mechanische Übertragung von Praktiken der Vergangenheit, die für andere Medien entwickelt und eingesetzt wurden, kann diesen Herausforderungen auf keinen Fall gerecht werden.
#655
Vorgehen, welche die veränderten Gegebenheiten nicht beachten, werden leicht zur Gefahr für die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit der Bürger.
#656
Aufklärung, Eigenverantwortung und Medienkompetenz Anstelle der Überregulierung und Bevormundung von Bürgern, welche die Grundlage der jetzigen Jugendschutzregelungen bilden, muss der Schwerpunkt von Jugendschutzbestimmungen bei Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erziehungsberechtigten liegen.
#657
Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien muss in der Gesellschaft durch umfassende Bildungs- und Informationsmaßnahmen gefördert werden.
#658
Dadurch können die Gefahren des digitalen Zeitalters gebannt werden, ohne dass dabei eine zensurähnliche Einschränkung der Kommunikationsfreiheit vorgenommen werden muss.
#659
Kein Missbrauch von Jugendschutzargumenten zu Zensurzwecken Argumente des Jugendschutzes werden oftmals dazu verwendet, den Zugang zu bestimmten Inhalten, wie beispielweise Filmen und Videospielen, in Deutschland erheblich zu erschweren.
#660
Zwar soll etwaiger Jugendschutz, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Minderjährige gelten, die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Medien schränkt allerdings auch Volljährige ein.
#661
Eine noch größere Gefahr liegt in der Übertragung der für alte Medien entwickelten Maßnahmen auf neue Kommunikationsstrukturen im Netz, da dies die gesetzliche Grundlage für eine Zensur des Internets bildet.
#662
Individuelle Regelungen statt einheitlicher Alterseinstufung Jeder Mensch entwickelt sich anders und in einem für ihn selbst eigenen Tempo.
#663
Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen, wenn überhaupt, nur Nahestehende oder die Person selbst.
#664
Der Staat hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden und somit dessen Eignung für bestimmte Inhalte mit seinem Alter gleich.
#665
Diese Regelung ist unzureichend, da sie die individuelle Entwicklung der Jugendlichen völlig ausklammert und ihnen somit niemals gerecht werden kann.
#666
Da für die Erziehung die jeweils Erziehungsberechtigten verantwortlich sind, sollten Altersfreigaben keinesfalls bindend sein, wie es gegenwärtig der Fall ist.
#667
Verbindliche Alterskennzeichnungen sind Einmischungen in private Erziehungsangelegenheiten, die dem Individuum auf diesem Wege bestimmte Ideale und Wertevorstellungen aufdrängt.
#668
Altersfreigaben sollten somit lediglich eine Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Beurteilung bestimmter Inhalte darstellen und sie nicht von ihrem Erziehungsauftrag entbinden.
#669
Regelungen nur auf wissenschaftlicher Grundlage Grundsätzlich bedarf die heutige Auslegung des Jugenschutzes einer kritischen, wissenschaftlichen Evaluierung, welche auf die Gefahren bestimmter Inhalte wie auch auf die Effizienz der eingesetzten Maßnahmen eingeht.
#670
Es ist inakzeptabel, dass Verbote oder Einschränkungen von medialen Inhalten – insbesondere von Videospielen – häufig auf fragwürdiger oder widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage verordnet werden.
#671
Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien” widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeit.
#672
Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus nicht ableiten.
#673
Bestehende Regelungen müssen überprüft, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden – abgeglichen, neu evaluiert und gegebenenfalls entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.
#674
Selbiges gilt für etwaige geplante Regelungen.
#675
Zu diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig.
#676
Recht Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richters durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab.
#677
Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet.
#678
Durch die Rechtsprechung, bei Veröffentlichungen im Internet einen Erfolg überall anzunehmen, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, ist das Konzept des Gerichtsstandes am Erfolgsort nicht mehr zeitgemäß und erlaubt die willkürliche Auswahl eines beliebigen Gerichts.
#679
Wir wollen eindeutig regeln, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.
#680
Patentwesen Im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter entwickeln sich die weltweit herrschenden Patentregelungen teilweise vom Innovationsanreiz zum Innovationshemmnis.
#681
Der Versuch, mit althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie und im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für die Gesellschaft von morgen dar.
#682
Grundsätzlich wollen wir einen freieren Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen Patentpraxis erreichen.
#683
Wir fordern, dass das Patentsystem reformiert oder durch sinnvollere Regelungen ersetzt wird.


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