Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#516
Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden.
#517
Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes.
#518
Dadurch entsteht Arbeitsanreiz.
#519
Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot).
#520
Missbrauchsmöglichkeiten sind auszuschließen.
#521
Kinder und Erziehungsleistung bei der Rente berücksichtigen Ein reformiertes Rentenund Steuersystem soll sicherstellen, dass kinderreiche Familien aus unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr am Rande des Existenzminimums leben müssen und ausreichende eigene Rentenansprüche aufbauen.
#522
Daher wollen wir bei der Rente die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher berücksichtigen.
#523
Durch eine spezielle Förderung von Mehrkindfamilien möchte die AfD zudem dazu ermutigen, sich für mehr Kinder zu entscheiden.
#524
Pflege durch Angehörige aufwerten Die Pflege älterer Menschen durch einen Dienst oder durch ein Heim wird höher vergütet als die Pflege durch einen Angehörigen.
#525
Pflegende Angehörige werden oft mit organisatorischen und finanziellen Problemen alleingelassen.
#526
Wir wollen die Fürsorge für pflegebedürftige Familienangehörige in einer vertrauten familiären Umgebung stärken.
#527
In Deutschland werden derzeit mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt.
#528
Dabei sind die Pflegesätze für Pflegedienste in allen Pflegestufen doppelt so hoch Wer durch die Erziehung von Kindern im Beruf zurückstecken musste, ist im Alter bei der Rente benachteiligt.
#529
Wir wollen daher die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher bei der Rente berücksichtigen.
#530
Programm für Deutschland | Arbeitsmarkt und Sozialpolitik wie die für eine Pflege durch Angehörige.
#531
Die AfD möchte die Rahmenbedingungen derart gestalten, dass sich erwachsene Kinder bewusst für die Pflege der Eltern entscheiden können.
#532
Als Grundlage für die häusliche Pflege sind das Beratungsangebot für pflegewillige Angehörige in Form eines umfassenden Betreuungsnetzwerkes zu verbessern und die Pflegesätze an die Leistungen für Pflegedienstleister anzugleichen.
#533
Die AfD will Familienarbeit in der Pflege als Beitrag für das Gemeinwohl gesellschaftlich anerkennen.
#534
Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme werden.
#535
KAPITEL 6 Familien und Kinder 40 Programm für Deutschland | Familien und Kinder FAMILIEN UND KINDER Der AfD ist es ein wichtiges Anliegen, gewachsene kulturelle und regionale Traditionen und bewährte Institutionen zu schützen.
#536
Sie geben den Menschen Halt und Bindung.
#537
Insbesondere Ehe und Familie garantieren als Keimzellen der bürgerlichen Gesellschaft den über Generationen gewachsenen gesellschaftlichen Zusammenhalt und genießen daher zu Recht den besonderen Schutz des Staates.
#538
Programm für Deutschland | Familien und Kinder 6.
#539
Bekenntnis zur traditionellen Familie als Leitbild Die Wertschätzung für die traditionelle Familie geht in Deutschland zunehmend verloren.
#540
Den Bedürfnissen der Kinder und Eltern gerecht zu werden, muss wieder Mittelpunkt der Familienpolitik werden.
#541
Die zunehmende Übernahme der Erziehungsaufgabe durch staatliche Institutionen wie Krippen und Ganztagsschulen, die Umsetzung des „Gender-Mainstreaming”-Projekts und die generelle Betonung der Individualität untergraben die Familie als wertegebende gesellschaftliche Grundeinheit.
#542
Die Wirtschaft will Frauen als Arbeitskraft.
#543
Ein falsch verstandener Feminismus schätzt einseitig Frauen im Erwerbsleben, nicht aber Frauen, die „nur” Mutter und Hausfrau sind.
#544
Diese erfahren häufig geringere Anerkennung und werden finanziell benachteiligt.
#545
Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur traditionellen Familie als Leitbild.
#546
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.


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