Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#387
Dazu gehört die vollständige Integration in das Bildungswesen, in den Arbeitsmarkt und die Möglichkeit zur Teilhabe und Mitgestaltung des kulturellen und politischen Lebens.
#388
Soweit in Staaten der Europäischen Union noch ein Staatsangehörigkeitsrecht gilt, das auf die Abstammung zurückgreift, sind zusätzliche Regelungen zu schaffen, die den hier Geborenen die Staatsangehörigkeit des EU-Staats ihrer Geburt als unmittelbares Recht zusprechen.
#389
Zur Integration in das politische und gesellschaftliche Leben ist daher über mindestens zwei Generationen eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu akzeptieren.
#390
Die Integrationsleistung der aufnehmenden Staaten ermisst sich daran, wieweit die Bürger mit Migrationshintergrund aus eigener Entscheidung auf eine mehrfache Staatsangehörigkeit verzichten.
#391
Es ist die Aufgabe der europäischen Staaten, für die reale Chance auf Bildung und beruflichen Erfolg von Menschen mit Migrationshintergrund zu sorgen.
#392
Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Diskriminierungen abzubauen und ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen im Land zu erreichen.
#393
Um eine kommunale politische Mitwirkung zu erreichen, ist auch Menschen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben, das Wahlrecht zu den kommunalen Vertretungskörperschaften am Ort ihres Lebensmittelpunktes zu sichern.
#394
Europa braucht wirtschaftliche Migration Für die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Staaten ist es zwingend notwendig, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der hier lebenden Bürger zu fördern und zu nutzen.
#395
Die bisherigen Anstrengungen zu einer erfolgreichen Bildung der gesamten Bevölkerung lassen leider oft das Gegenteil vermuten.
#396
Doch die demographische Entwicklung der europäischen Staaten lässt die Perspektive zu, dass das allein für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung der Sozialsysteme nicht ausreichen wird.
#397
Bis zum Aufbau eines weltweiten Ausgleichs wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten sind die Staaten Europas daher darauf angewiesen, dass Menschen hier ansässig werden und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
#398
Dafür sind Regelungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Immigration ordnen und die Wirtschaftsmigration von den Erfordernissen einer gesicherten Zuflucht vor Verfolgung und Kriegsfolgen klar trennen.
#399
Die Fristen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen, ihr Fehlen nicht als Vorwand für Diskriminierung zu verwenden.
#400
Für die berufliche Integration sind die Regeln zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu vereinfachen.
#401
Internationale vertragliche Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen sind vordringlich anzustreben.
#402
Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellen Zuflucht zu gewähren vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts.
#403
Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe.
#404
Dem widerspricht es, wenn europäische Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – sich dieser Aufgabe zu entziehen versuchen.
#405
Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur.
#406
Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind.
#407
Es gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.
#408
Für die Trennung von Staat und Religion Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften.
#409
Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen.
#410
Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.
#411
Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
#412
Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen.
#413
Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.
#414
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung.
#415
Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen.
#416
Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
#417
Gemeinsam gegen Rassismus Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht.


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