Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#253
Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen.
#254
Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden.
#255
Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut.
#256
Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.
#257
Digitale Gesellschaft weltweit Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken.
#258
Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen.
#259
Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen.
#260
Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen.
#261
Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss - wo immer sinnvoll - zu einem Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.
#262
Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht.
#263
Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger.
#264
Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden.
#265
Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden.
#266
Initiativen - politischer wie technischer Natur - zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.
#267
Bildung und Forschung Bildung Bildung soll von Geburt bis zum Tod ein Grundrecht sein.
#268
Ohne Diskriminierung müssen alle Menschen ein Recht auf Teilhabe an Bildung haben.
#269
Alle am öffentlich finanzierten Bildungsprozess Beteiligten sollen das Recht haben, sich wirksam an demokratischen Entscheidungen in den Bildungsinstitutionen zu beteiligen.
#270
Medienbildung und informatische Kompetenzen sind im digitalen Zeitalter zunehmend Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
#271
Alle Bildungsinstitutionen müssen entsprechende Bildungsangebote zur Verfügung stellen.
#272
Infrastruktur ist Grundlage für die Wahrnehmung des Rechts auf Bildung im Digitalen Zeitalter.
#273
Lernorte sollen flächendeckend mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden.
#274
Dazu gehört die passende Hardware und ein Breitband-Anschluss an das Internet.
#275
Grundsätzlich gilt auch in der Bildung: Was der Staat finanziert, muss der Gesellschaft gehören.
#276
Der Staat soll den kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bildungsmaterialien sicherstellen.
#277
Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder offen unter CC-BY-SA zu lizensieren.
#278
Die Lizenzfrage ist unabhängig von den Infrastrukturforderungen.
#279
Bildungsprozesse sollen bundesweit einheitlich sein.
#280
Es soll dem Bund erlaubt sein, sich an Ausgaben für Bildung in den Ländern zu beteiligen.
#281
Wissenschaft und Forschung Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung.
#282
Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag.
#283
Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf.


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