Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2485
Sie kämpfen mit mäßigem Erfolg gegen die Ausbreitung von Armut und Verelendung und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen.
#2486
Die Vereinten Nationen sind jedoch die umfassendste und wichtigste Ebene zur Lösung globaler Probleme.
#2487
Wir wollen eine starke und handlungsfähige UNO.
#2488
Wichtig dafür ist eine grundsätzliche Verständigung darüber, dass das Völkerrecht unteilbar ist und für alle gilt.
#2489
Sie ist zur Lösung der gro- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ßen Menschheitsaufgaben, zur Sicherung des Weltfriedens, zur Durchsetzung der Menschenrechte und für eine gerechtere, nachhaltige Entwicklung dringend erforderlich.
#2490
Wir setzen uns deshalb für eine umfassende UNO-Reform mit dem Ziel ein, die Vereinten Nationen politisch und finanziell zu stärken und zu einer handlungsfähigen Instanz für die Lösung internationaler Probleme auszubauen: Im Sicherheitsrat und in den internationalen Finanzinstitutionen dominieren die nördlichen Industriestaaten.
#2491
Auch Bürokratisierung und Wirkungslosigkeit beeinträchtigen die UNO.
#2492
Weil die Anforderungen an die Vereinten Nationen stetig wachsen, bedürfen sie eines neuen Konsenses der Gesellschaften und Völker.
#2493
Demokratisierung und Transparenz sind die Voraussetzungen für die politische und rechtliche Stärkung der Vereinten Nationen.
#2494
Nur so kann der Verlust an Souveränität akzeptabel werden; nur so kann die Entwicklungs-, Umwelt- und Friedenspolitik gestärkt werden.
#2495
Das Übergewicht der nördlichen Industriestaaten in den Institutionen der Vereinten Nationen muss zugunsten von Länder des Südens korrigiert werden.
#2496
Die Beschlüsse der Generalversammlung müssen aufgewertet werden.
#2497
Der Sicherheitsrat, Exekutivorgan der Vollversammlung, muss alle Regionen angemessen repräsentieren.
#2498
Wir unterstützen den Vorschlag, ständige regionale Sitze im Sicherheitsrat einzuführen, die nach dem Rotationsprinzip besetzt werden.
#2499
Als erster Schritt sollten die Vetorechte der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates im Interesse seiner Entscheidungsfähigkeit an enge Voraussetzungen gebunden werden.
#2500
Die nationalen Parlamente müssen größere Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten.
#2501
Nichtregierungsorganisationen aus dem Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsbereich sollten in den Reformprozess einbezogen werden.
#2502
Ihre Beratungsrechte sind zu erweitern.
#2503
Wer andere zur Multilateralität verpflichten will, muss selbst zum Engagement auch dort bereit sein, wo seine eigenen Interessen nicht unmittelbar bedroht sind.
#2504
Deutschland wird sich engagieren müssen, wenn dies grundlegende Bedeutung für unser strategisches Ziel, die Stärkung der multilateralen Kooperation und der Vereinten Nationen, besitzt.
#2505
Wir wollen einen internationalen Gerichtshof für Menschenrechte, an dem neben be- 167 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN troffenen Personen anerkannte Nichtregierungsorganisationen klageberechtigt sind.
#2506
Wir streben an, verbindliche Verfahren zur politischen Durchsetzung der Menschenrechte und einer nicht militärischen Konfliktschlichtung in der UN-Charta festzuschreiben.
#2507
Die Wirkung von Sanktionen muss effektiviert werden.
#2508
Wir schlagen einen UN-Sanktionshilfefonds vor, aus dem UN-Mitgliedern Schäden erstattet werden können, die aus der Beteiligung an Sanktionen entstehen.
#2509
Darüber hinaus müssen vor allem die Mechanismen für den Minderheitenschutz sowie für eine friedliche Regelung für Sezessionen durch die UNO und ihre Regionalorganisationen weiterentwickelt werden.
#2510
Wir streiten für das Ziel einer internationalen, gewaltfreien Friedens- und Rechtsordnung.
#2511
Menschenrechte Bündnisgrüne Außenpolitik hat als ein vordringliches Ziel die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes.
#2512
Deutschland hat aus der Geschichte und seiner politischen und wirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Verantwortung für Frieden und Menschenrechte.
#2513
Man erwartet von uns eine grundsätzliche Bereitschaft zum Engagement für den Frieden und zur Verhinderung von humanitären Katastrophen, Völkermord und Vertreibung.
#2514
Grundlage für ein friedliches Zusammenleben von Staaten ist die Achtung der Menschenrechte.
#2515
Menschenrechte sind unteilbar.


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