Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2420
Im Rahmen des UN-Systems kann Militär in sehr unterschiedlicher Weise eingesetzt werden: bei Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung, zur Krisenprävention und Friedenskonsolidierung, bei Zwangsmaßnahmen vom Embargo bis zu kriegerischer Gewalt.
#2421
Friedensbewahrende Einsätze waren immer wieder unverzichtbar, um militärische Gewalt einzudämmen, zu verhüten und damit die ersten Voraussetzungen für Friedensprozesse zu schaffen.
#2422
Die Staatengemeinschaft kann nach Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat mit Zwangsmaßnahmen bis zu kriegerischer Militärgewalt gegen Bedrohungen der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens vorgehen.
#2423
Völkermord und Massenvertreibungen kristallisieren sich als weitere Ausnahmetatbestände vom internationalen Gewaltverbot heraus.
#2424
Uns bleibt bewusst: Unabhängig von ihrer völkerrechtlichen Legalität ist solche Art militärischer „Friedenserzwingung“ aber immer äußerst problematisch, weil hoch riskant, besonders kostspielig und in den Folgen fragwürdig.
#2425
Sie ist ein tückisches Mittel und verlangt von der Politik ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein und Zurückhaltung.
#2426
Insgesamt gilt, dass Militär im besten Fall Voraussetzungen für Friedensprozesse absichern, aber keinen Frieden schaffen kann.
#2427
Als Mitglied der Vereinten Nationen, der OSZE, der EU und der NATO ist die Bundesrepublik verpflichtet, ihren angemessenen Beitrag zur kollektiven Sicherheit und zum Erhalt des Weltfriedens zu leisten.
#2428
Die Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens ist nach klaren und engen Kriterien zu entscheiden: Mittel nicht-militärischer Krisen- und Konfliktbewältigung haben Vorrang und müssen ausgeschöpft werden.
#2429
Der Einsatz muss in Übereinstimmung mit der Charta und mit einem Mandat der Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vereinten Nationen nach Kapitel VI oder VII der UN Charta erfolgen und multinational getragen werden.
#2430
Die laufende Information über den multinationalen Gesamteinsatz und die deutsche Einflussmöglichkeit auf dessen Umfang, Dauer und eingesetzte militärische Mittel müssen gesichert sein.
#2431
Er muss in ein klares und schlüssiges politisches Konzept für die Konfliktlösung eingebunden sein.
#2432
Die Bundeswehr darf nicht im Kontext klassischer Interventionen eingesetzt werden.
#2433
Ziel und Grenzen des Einsatzes bedürfen der Zustimmung des Bundestages.
#2434
Einschränkungen dieses Parlamentsvorbehaltes lehnen wir ab.
#2435
Wir streben an, dass der Bundestag durch Verfassungsänderung dafür eine Zweidrittelmehrheit festsetzt.
#2436
Wir treten dafür ein, dass Deutschland bei seiner Mitwirkung in NATO und EU/WEU auf die Stärkung kollektiver Sicherheit drängt.
#2437
Durch seine Mitwirkung an der Verteidigung des Territoriums der NATO-Staaten trägt es seinen Bündnisverpflichtungen Rechnung.
#2438
Wir lehnen es ab, dass die militärische Zusammenarbeit in der NATO zu einem Instrument globaler Ordnungspolitik in Konkurrenz mit den Aufgaben der Vereinten Nationen gemacht wird.
#2439
Der Gefahr eines potenziellen Ungleichgewichtes durch eine hochgerüstete NATO ist entgegenzuwirken.
#2440
Einsätze des Bündnisses zur Sicherung von „nationalen Interessen” wie Rohstoffzufuhr und Handelswege oder im Dienste einer klassischen Hegemonialpolitik lehnen wir ab und folglich auch eine Beteiligung der Bundeswehr an derartigen Einsätzen.
#2441
Das Bündnis kann auch nicht selbstmandatiert weltweit Einsätze zur humanitären Intervention betreiben.
#2442
Dagegen kann sich die Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens, die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen.
#2443
Durch ihre Beteiligung an solchen Einsätzen und ständig verfügbaren Kräften unter dem Mandat der Vereinten Nationen trägt die Bundesrepublik dazu bei, die Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen zu stärken und ihnen die Durchführung ihrer Aufgaben zu erleichtern.
#2444
Wir sind für einen Ausstieg aus Wehr- und Zivildienst.
#2445
Der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht ist angesichts der grundlegend veränderten Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr legitimierbar.
#2446
Ihr Umbau zu einer reduzierten Freiwilligenarmee muss so gestaltet werden, dass die Integration der Streitkräfte in der 163 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesellschaft gewahrt, Gefahren eines Interventionismus vorgebeugt und der Wegfall des Zivildienstes sozial aufgefangen wird.
#2447
Außenpolitik als Friedenspolitik macht es erforderlich, wirksame Strategien und Instrumente zur Vorbeugung gegen und zur rechtzeitigen Bearbeitung von Gewalt in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten zu entwickeln.
#2448
Prävention hat viele Aspekte, wie die Förderung eines gerechten internationalen Interessenausgleichs, die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, die Respektierung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, Institutionenbildung, Rüstungsbegrenzung, Abrüstung, Beschränkung des Rüstungsexports und Vertrauensbildung.
#2449
Staaten, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, dürfen keine Rüstungsexporte und keine Militär- und Ausstattungshilfe erhalten.
#2450
Wir treten für Transparenz bei den Entscheidungsverfahren für Rüstungsexporte ein.


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