Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#216
So lehnen wir auch den Beitritt der Türkei zur EU ab.
#217
In der Beziehung zu außereuropäischen Staaten sind die außenund sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands zu berücksichtigen.
#218
Volksabstimmung über den EURO Wir fordern, das Experiment EURO geordnet zu beenden.
#219
Sollte sich der Bundestag dieser Forderung nicht anschließen, muss über den Verbleib Deutschlands im Währungsverbund eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
#220
Die heutige EURO-Zone war schon immer, und lange vor ihrer politischen Planung in den 1990er Jahren, ein Gebiet mit wirtschaftlichen, währungspolitischen und kulturellen Unterschieden.
#221
Nach allen geschichtlichen Erfahrungen hat es sich nicht für eine einheitliche, suprastaatliche Währungsunion geeignet und hätte über die Freihandelszone der EWG nicht hinausgehen dürfen.
#222
Die Einführung des EURO war von Anfang an ein rein politisches Projekt.
#223
Alle Warnungen von Ökonomen und Historikern wurden ignoriert.
#224
Seit 1999 waren die EURO-Wechselkurse der nationalen Währun- gen im heutigen EURO-Raum festgeschrieben, und es kam auch zu faktisch einheitlichen Zinssätzen.
#225
Damit waren den Ländern diese zwei marktwirtschaftlich zentralen, unabdingbaren Korrektive genommen, die bis 1998 die Unterschiede in der Wirtschaftskraft der EURO-Länder jahrzehntelang erfolgreich ausgeglichen hatten.
#226
Der notwendige Ausgleich von Produktivitätsunterschieden durch nominale Aufund Abwertungen wird seitdem durch den EURO verhindert.
#227
Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Eurostaaten werden damit verringert.
#228
Die EURO-Zone ist daher seit vielen Jahren vom Durchschnitt des weltweiten Wirtschaftswachstums abgehängt.
#229
Dem Anspruch von Lissabon nach sollte sie die „dynamischste und innovativste Wirtschaftszone der Welt” werden.
#230
Programm für Deutschland | Europa und Euro Nach inzwischen siebzehn Jahren der systembedingt erzwungenen, marktfernen Währungsregulierung ist die Gemeinschaftswährung ohne ständige massive Vermögenstransfers in solche EU-Staaten, die einer Währungsunion nicht gewachsen sind, nicht mehr überlebensfähig.
#231
Der gemeinsame EURO ist eine grundlegende Fehlkonstruktion.
#232
Die durch ihn hervorgerufenen Spannungen können schon seit Beginn der Target-Salden-Ausuferung 2008 und besonders seit Beginn der EURO-„Dauerrettung“ 2010 nur noch über interventionistische, rechtswidrige, permanente und weitgehend deutsche Kredithilfen und Haftungsübernahmen oder durch EZB-Käufe (EZB = Europäische Zentralbank) von im freien Markt nicht verkäuflichen Staatsanleihen aufrecht erhalten werden.
#233
Aber diese Hilfen mittels EFSF (Europäisches Finanzaufsichtssystem), ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), OMT (Geldpolitische „Outright“-Geschäfte), Target und Bankenunion behandeln nur die Symptome und kaufen Zeit, anstatt die Ursachen für die strukturund kostenbedingte mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die nicht tragfähige Verschuldung vieler Mitgliedsstaaten zu beheben.
#234
Die Nehmerländer der „Rettungsaktivitäten“ werden durch viel zu niedrige Zinsen animiert, Kredite aufzunehmen, die sie in dieser Höhe von privaten Marktteilnehmern nie erhalten würden.
#235
Auf diese Weise wird die in den EU-Verträgen limitierte Schuldentragfähigkeit dieser Länder mit unabsehbaren Folgen überspannt.
#236
Die Transferzahlungen verstärken bereits aufgebaute ökonomische und politische Spannungen zwischen den Geberund Nehmerstaaten, so dass die Kosten, den EURO-Raum zu erhalten, seinen Nutzen inzwischen weit übersteigen und die europäischen Integrationsmög- lichkeiten überdehnen.
#237
Schon mittelfristig sind die politisch-realen und gegen den Willen der Mehrheit der Bürger erzwungenen Dauertransfers keinesfalls durchzuhalten.
#238
Die Kreditund Haftungsbeträge sind auch für den Hauptgaranten Deutschland zu groß.
#239
Die suprastaatliche EURO-Rettungspolitik verletzt in der Praxis der Staatsanleihenmärkte permanent das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB und das Verbot der Haftung für Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art.
#240
und 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)).
#241
Gemäß Artikel 110 Grundgesetz sowie nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Lissabon-Urteil vom 30.
#242
gehört die Hoheit über Staatsausgaben zum „Kernbestand und unveräußerlichen Teil der staatlichen Souveränität“.
#243
EU, EZB und ESM greifen mit ihrer Rettungspolitik unzulässig in diese Souveränitätsrechte ein.
#244
Diese Politik bricht zudem alle den Wählern seit den 1990er-Jahren politisch und vertraglich gegebe- nen Versprechen, „niemals eine Haftung Deutschlands für Fremdschulden“ zuzulassen.
#245
Damit sind die wesentlichen Grundlagen der ursprünglichen deutschen Zustimmung zum Maastricht-Vertrag und zur EURO-Einführung entfallen.
#246
Die EU-Politik, Hilfe an Bedingungen zu knüpfen, ist unglaubwürdig, weil es keinen Sanktionsmechanismus für ein Missachten der Auflagen gibt.


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