Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#211
Online-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient fördern Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung von Videosprechstunden ein, die mittels dafür einzurichtender höchster Datensicherheit entsprechender Plattformen das Arzt-Patienten-Gespräch visuell und akustisch im Rahmen des geltenden Rechts ermöglichen.
#212
Internet ist Menschenrecht - auch im Strafvollzug Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Strafgefangenen der Zugang zum Internet ermöglicht wird.
#213
Die Finanzierung der Systeme erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte.
#214
Integration von Flüchtlingen digital unterstützen Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Integration von Menschen auf der Flucht und Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, digital gefördert wird.
#215
Staatlicherseits sind dafür kostenlose niedrigschwellige Angebote bereit zu stellen, die sowohl per App auf dem Smartphone als auch im Internet selbst in multilingualer Fassung (Herkunftssprachen, EU-Amtssprachen und auf Deutsch) über unser Rechts- und Sozialsystem genau so gut informieren wie über die schulische, die universitäre und die berufliche Aus- und Fortbildung.
#216
Zugänglich gemacht sollen so auch Informationen über Wohnungen und Arbeitsplätze.
#217
Ein Verzeichnis aller dazu gehörenden Behörden, Einrichtungen und Ansprechpartner ist dafür genau so nötig wie ein Navigationssystem, das den Betroffenen hilft, die o.
#218
Einrichtungen zu erreichen.
#219
Zeitgemäße Formen des Online-Unterrichts beispielsweise zum Erlernen der deutschen Sprache vervollständigen diese Angebote.
#220
Dies soll vom ersten Tag an möglich sein und gehört deshalb bereits zum Angebot der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen, die dazu entsprechend mit Freifunk auszustatten sind.
#221
Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden.
#222
Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen muss.
#223
Die Kontrolle über diesen virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden einzelne Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken.
#224
Sowohl die Anbieter eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf inakzeptable Weise eingeschränkt.
#225
Nur wenn jeder Nutzer und jeder Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten.
#226
Die Diskriminierung einzelner würde die Monopolbildung fördern, die Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.
#227
Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden.
#228
Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.
#229
Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer sichergestellt werden.
#230
Er darf nicht durch Monopolbildung auf den Kommunikationswegen gefährdet werden.
#231
Um durch permanenten Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter aufrechterhalten werden.
#232
Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.
#233
Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben, sondern auch selbst abgegeben werden.
#234
Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten darf es nicht geben.
#235
Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden.
#236
Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.
#237
Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und Empfängern der unzulässigen Daten.
#238
Sie ist die Aufgabe der staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet wurden.
#239
Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen.
#240
Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden.
#241
Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke verwenden.


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