Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#2089
Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass das Recht der Frauen, sich selbstbestimmt und ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt.
#2090
Ein wichtiger Schritt dazu ist, die Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern zu verbessern.
#2091
Auch eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ist kein geeigneter Weg, Entscheidungen für das Leben mit Kindern zu fördern.
#2092
Keine Frau entscheidet über eine Abtreibung ohne große Konflikte.
#2093
Keine Frau soll durch die soziale und materielle Situation oder durch ausgeübten Druck von außen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigt werden.
#2094
Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aus den Fortschritten in der Fortpflanzungsmedizin ergeben sich grundlegende ethische Probleme und Konflikte.
#2095
Die immer weiter verfeinerten Methoden der Diagnostik und des Zugriffs auf das Ungeborene werden Frauen und Paaren, die Eltern werden wollen, als Zugewinn an Wahlfreiheit und Selbstbestimmungsmöglichkeiten angeboten.
#2096
Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik stellen Frauen vor neue Entscheidungsmöglichkeiten, die weit über die Entscheidung, eine Schwangerschaft auszutragen oder nicht, hinausgehen.
#2097
Das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen, droht sich auf diese Weise in eine Pflicht zum Schwangerschaftsabbruch umzukehren, wo immer eine mögliche Behinderung diagnostiziert wurde.
#2098
Moderne Reproduktionstechnologie und die Forschung an embryonalen Stammzellen bedrohen zusätzlich das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen; zunehmend laufen Frauen als Eizellenlieferantinnen oder Spenderinnen von Embryonen Gefahr, zum Spielball medizinischer, wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Interessen zu werden.
#2099
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN lehnen daher jede Herstellung von Embryonen zu anderen Zwecken als der Herbeiführung einer Schwangerschaft ab.
#2100
Das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau umfasst das Recht, prädikative Gentests während oder vor der Schwangerschaft abzulehnen, und auch das Recht, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden.
#2101
Das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit muss auch hier eingehalten werden.
#2102
Selbstbestimmte Entscheidungen von Frauen werden in dem Maße eingeschränkt, wie diese sich auf für sie unüberschaubare diagnostische Verfahren und fortpflanzungsmedizinische Behandlungen einlassen.
#2103
Frauen, die sich weigern, die ausgefeilten Methoden der Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen, stoßen schon heute auf wachsendes Unverständnis und einen Rechtfertigungszwang in der Gesellschaft.
#2104
Eine gesellschaftliche Aufgabe, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, wird Frauen unter dem Label des medizinischen Fortschritts als individuelle Verantwortung aufgeladen.
#2105
Wir Grünen werden auch in Zukunft alle Entwicklungen in vorgeburtlicher Diagnostik daran messen, ob sie mit unserem an der Vielfalt und Individualität des menschlichen Daseins orientierten Menschenbild übereinstimmen.
#2106
Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN V.
#2107
Neue Wege in der Geschlechterpolitik Die Erfahrung hat gezeigt, dass strukturell wirksame und richtige Instrumente der Frauenpolitik, wie die Quotierung, die Verankerung von Frauengremien und Frauenförderprogrammen, nicht ausreichen, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen.
#2108
Um Gerechtigkeit zwischen Geschlechtern herzustellen, braucht es darüber hinaus neue Strategien und neue Bündnispartner.
#2109
Frauen- und Geschlechterpolitik ist ressortübergreifende Politik.
#2110
Wir werden alle Maßnahmen und politischen Entscheidungen daran messen, ob sie zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und damit zu mehr Demokratie führen.
#2111
Darum soll Gender Mainstreaming als Methode der Überprüfung von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten Eingang in alles politische Handeln finden.
#2112
Es ermöglicht die Aktivierung der Entwicklungspotenziale für Gleichberechtigung und gleiche Teilhabe und erweitert die Instrumente der Frauenförderung durch neue Instrumente einer Männer- und Geschlechterpolitik.
#2113
Das gilt auch für die Verteilung von öffentlichen Geldern.
#2114
Obwohl es oft den Anschein hat, öffentliche Gelder würden geschlechtsneutral verteilt, legen Untersuchungen dar, dass öffentliche Zuwendungen und Investitionen Frauen und Männern in unterschiedlichem Maße zugute kommen.
#2115
Wir treten dafür ein, auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik auf ihre Auswirkungen auf das Geschlechterverhältnis hin zu prüfen.
#2116
Dadurch werden die öffentlichen Haushalte klarer und transparenter.
#2117
Erst wenn deutlich ist, wohin öffentliche Gelder fließen und wer von ihnen profitiert, kann beurteilt werden, ob eine haushaltspolitische Entscheidung der Gleichstellung von Frauen und Männern dient.
#2118
Gender Mainstreaming erlaubt es, einen Geschlechtervertrag als neuen Gesellschaftsvertrag durchzubuchstabieren.
#2119
Deshalb wollen wir die Förderung und Durchsetzung von Gender Mainstreaming in allen Organisationsebenen.


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