Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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PIRATEN - Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland

Grundsatzprogramm vom 13.03.2017 PDF
#146
Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.
#147
Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf.
#148
Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit.
#149
Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar.
#150
Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.
#151
Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen.
#152
Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
#153
Mehr Demokratie beim Wählen Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein.
#154
Um Fraktionsdisziplin und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden.
#155
Zu diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren zu stärken.
#156
Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern, damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential ausschöpfen können.
#157
Internet, Netzpolitik und Artverwandtes Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt.
#158
Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen.
#159
Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen.
#160
Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
#161
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.
#162
verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen.
#163
Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
#164
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
#165
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis.
#166
Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
#167
Freies Kopieren und freie Nutzung Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
#168
Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
#169
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.
#170
In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
#171
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
#172
Förderung der Kultur Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern.
#173
Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können.
#174
Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
#175
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an.
#176
Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht.


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