Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1549
Diese können zum Einsatz kommen, wenn ihr Erfolg und ihre Umsetzbarkeit tatsächlich absehbar sind.
#1550
Eine Kultur des Gebens und Nehmens, die sich auch darin ausdrückt, dass Ehemalige z.
#1551
ihren Schulen und Hochschulen etwas zurückgeben, ist in Deutschland noch zu entwickeln.
#1552
Eine nachhaltige Bildungsfinanzierung sichert das Grundrecht auf Bildung unabhängig von der sozialen Herkunft und gewährleistet auch den lebenslangen Zugang zu Bildung und Weiterbildung.
#1553
Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Bildungsphasen der frühen Kindheit erheblich besser gefördert werden, als dies heute der Fall ist.
#1554
Ziel einer gerechteren Mittelverteilung ist es ebenso, Benachteiligungen auszugleichen.
#1555
Wo soziale Schwächen, psychische oder körperliche Behinderung die Menschen daran hindern, aus den Bildungsangeboten Gewinn zu ziehen, sind kompensatorische Maßnahmen und ein intensiver Mitteleinsatz erforderlich.
#1556
Im Zentrum der Bemühungen um ein neues System der Bildungsfinanzierung muss ein optimales Angebot für die Lernen- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den stehen.
#1557
Dieses Ziel ist Ausgangspunkt und Zentrum der Neuorientierung.
#1558
Dazu ist sowohl eine Reform der staatlichen Bildungsfinanzierung als auch ein neues Modell der Finanzierung des Lebensunterhalts der Lernenden notwendig, um so Bildung wieder breiten Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen und die vorhandenen sozialen Selektionen im Bildungssystem abzubauen.
#1559
Instrumente der Bildungsfinanzierung müssen einen Innovationsschub für Bildungseinrichtungen auslösen und soziale Hürden abbauen.
#1560
Wissenschaft und Forschung in der Wissensgesellschaft Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein zentraler Wert demokratischer Verfassungen.
#1561
Heute verschwimmen die Grenzen zwischen Grundlagenforschung, anwendungsbezogener Forschung und der technisch-ökonomischen Nutzung von Wissen immer mehr.
#1562
Die Fristen zwischen neuen Erkenntnissen, neuen Techniken und neuen Anwendungen werden immer kürzer.
#1563
Deshalb muss die kritische Reflexion potenzieller Folgewirkungen bereits in die Entscheidung über neue Forschungsrichtungen einbezogen werden.
#1564
Dafür braucht es einen öffentlichen Diskurs, der über die Expertenwelt hinausreicht.
#1565
Eine Beschränkung von Forschung und Wissenschaft muss da gezogen werden, wo die Menschenwürde von ihr verletzt würde, etwa bei Experimenten an menschlichem Leben oder bei der Klonierung von Menschen.
#1566
Grenzen sind ebenfalls zu ziehen, wenn die Forschungstätigkeit hohe Umweltrisiken erzeugt und wenn tier-ethische Prinzipien verletzt werden.
#1567
Als neue Herausforderung stellt sich die Frage, wie sich Menschenrechte in einer globalisierten Forschungswelt durchsetzen und kontrollieren lassen.
#1568
Dafür braucht es international verbindliche Normen und Vereinbarungen.
#1569
Die europäische Union muss auf diesem Weg vorangehen und die UNESCO als Welt-Bildungsund Kulturorganisation gestärkt werden.
#1570
Die gleichberechtigte Beteiligung der Frauen in den Wissenschaften bedeutet mehr als nur soziale Gerechtigkeit.
#1571
Frauenförderung und Frauenforschung sind eng miteinander verbunden.
#1572
Feministische Wissenschaftskritik hinterfragt die traditionell männlich geprägten Wissenschafts- und Hochschulstruktu- 105 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ren, den Ausschluss der „weiblichen“ Lebenszusammenhänge aus Lehre und Forschung und die vermeintliche Geschlechtsneutralität von Theorien und Forschungsergebnissen.
#1573
Sie macht die Kategorie Geschlecht zum Gegenstand wissenschaftlicher Arbeit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reflexion der gesellschaftlichen Verhältnisse.
#1574
Frauenforschung hat an den Hochschulen nach wie vor nur eine nachrangige Bedeutung.
#1575
Wir wollen die dauerhafte Verankerung von Frauenstudien und Frauenforschung in den Hochschulen und der Wissenschaft.
#1576
Angesichts der revolutionären Dynamik von Forschung und Entwicklung muss das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Wissenschaft neu bestimmt werden.
#1577
Der Staat muss die rechtlichen Normen und Rahmenbedingungen der Wissenschaft setzen.
#1578
Die Gesellschaft hat das Recht auf Transparenz von Forschungen, deren Folgen tief in das soziale und individuelle Leben einwirken sowie auf freien Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Tätigkeit.
#1579
Wissenschaft und Forschung sind innerhalb rechtlicher Normen frei von Zensur und Bevormundung.


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