Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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GRÜNE - Berliner Programm

Grundsatzprogramm vom 17.03.2002 PDF
#1279
Unser Maßstab ist die Individualität jedes Menschen, nicht seine Angepasstheit an vermeintliche Normen der körperlichen „Gesundheit“, „Fitness“ oder „Schönheit“.
#1280
Jede Form von Forschung und Anwendung der Gentechnik messen wir am Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes, für den das menschliche Leben von Anfang an schützenswert ist und nicht instrumentalisiert werden darf.
#1281
Verbrauchende Embryonenforschung lehnen wir ab.
#1282
Gesundheitsforschung und Biotechnologie gehen weit über die Gentechnik hinaus und bieten auch außerhalb der Gentechnik große Chancen, die genutzt werden sollten.
#1283
Die Nutzung vielfältiger Ansätze gewährleistet zudem, dass keine einseitigen Abhängigkeiten von einer bestimmten Technologie entstehen.
#1284
Forschungsvielfalt stellt daher einen Wert an sich dar.
#1285
Das muss sich auch in der Forschungsförderung niederschlagen.
#1286
Um die Risiken der Gentechnologie zu begrenzen und ihre Protagonisten in die Verantwortung für ihr Handeln zu nehmen, fordern wir wirksame haftungsrechtliche Regeln und die Pflicht zur Deckungsvorsorge für Unternehmen und Forschungsinstitute, die grüne oder rote Gentechnologie betreiben.
#1287
Individuelle genetische Daten müssen geschützt werden.
#1288
Mit dem Wunsch, genetische Informationen über sich selbst zu erhalten, muss ein Recht auf Nichtwissen korrespondieren.
#1289
Die Freiwilligkeit der Genomanalyse und der Schutz der Vertraulichkeit müssen Vorrang vor etwaigen wirtschaftlichen Interessen haben.
#1290
Auch bei der Privatisierung und Kommerzialisierung des genetischen Erbes müssen strikte Grenzen gezogen werden.
#1291
Wir 87 Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen Patentrechte auf Gene, genetisch manipulierte Pflanzen und Tiere oder gar auf Teile des menschlichen Körpers ab.
#1292
Patente soll es ausschließlich für gentechnische Forschungsverfahren und anwendungsbezogene Gentechniken geben.
#1293
Weder bei arbeitsvertraglichen noch bei versicherungsvertraglichen Beziehungen dürfen Gentests durchgeführt oder das Wissen aus bereits durchgeführten Tests genutzt werden.
#1294
Behinderungsgerecht: Es ist normal, verschieden zu sein Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung am Leben der Gemeinschaft, ihre Chancengleichheit und das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sind die Leitprinzipien bündnisgrüner Behindertenpolitik.
#1295
Neben einem leistungsfähigen Rehabilitationsrecht, das mit seinen Nachteilausgleichen ständig weiterentwickelt und wandelnden Anforderungen angepasst werden muss, soll vor allem durch Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der rechtliche Rahmen verbessert werden, innerhalb dessen sich Selbstbestimmung und Teilhabe entwickeln können.
#1296
Alle Lebensbereiche der Gesellschaft müssen schrittweise barrierefrei werden, damit sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sind.
#1297
Barrierefreiheit bedeutet nach unserem Verständnis nicht nur Stufenlosigkeit, sondern die Nutzbarkeit für alle Menschen mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung.
#1298
Der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung in der traditionellen Behindertenpolitik wollen wir auf allen Ebenen entgegenwirken.
#1299
Der Vorrang ambulanter vor stationärer Pflege soll wirksamer verankert und umgesetzt werden, um einer Aussonderung grundsätzlich entgegenzuwirken.
#1300
Das Heimsystem gehört auf den Prüfstand.
#1301
Auch Menschen mit Behinderungen müssen sich wirklich für ein Leben zu Hause entscheiden können.
#1302
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt auch für Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen.
#1303
Bei den modernen Bio- und Gentechnologien, der Organtransplantati- Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN on, der Diskussion über Forschungsmaßnahmen ohne wirksame Einwilligung der „Beforschten“ geraten diese Rechte immer wieder in Gefahr.
#1304
Sie müssen Vorrang haben vor einem allgemeinen Forschungsinteresse oder Nützlichkeitserwägungen.
#1305
Grundrechte sind nicht teilbar.
#1306
Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsleben muss weiter verstärkt werden.
#1307
Neue Informationstechnologien bieten auch neue Chancen für eine berufliche Tätigkeit Behinderter.
#1308
Diese müssen konsequent genutzt werden.
#1309
Die unterschiedlichen Formen der Pflege, Begleitung und Betreuung – professionelle wie auch Laienpflege und ehrenamtliche Hilfen – gilt es weiterzuentwickeln, zum Teil auch neu auszurichten und stärker miteinander zu verzahnen.


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