Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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AFD - Programm für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 27.06.2016 PDF
#97
Die Abgeordneten unserer Parlamente haben ihre Funktion als Mandatare der Bürger verloren.
#98
Ihre Loyalität gilt zuerst der politischen Partei, der sie angehören.
#99
Von ihr erhalten sie ihre Wahlchancen und ihre Wahl sichert typischerweise ihren Lebensunterhalt.
#100
Mit dieser Abhängigkeit von der Partei geht die Entfremdung vom Wähler einher.
#101
Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden.
#102
Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien.
#103
Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen.
#104
Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden.
#105
Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen.
#106
Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO.
#107
Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.
#108
EURO pro Monat.
#109
In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca.
#110
Mitarbeiter.
#111
Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO.
#112
Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen.
#113
Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, im Jahr 2015 in der Grundförderung mit 95 Millionen EURO.
#114
Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes System, bei dem den Parteien ein Vielfaches der Mittel zufließt, welche im Parteiengesetz eigentlich als Höchstbetrag festgelegt sind.
#115
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- 12 Programm für Deutschland | Demokratie und Grundwerte richtes sind sowohl die Form dieser Finanzierung wie die Höhe der fließenden Mittel als verfassungswidrig einzustufen.
#116
Besetzung des Parlaments eine nur geringe Auswirkung.
#117
In Wahrheit wird über die „sicheren Listenplätze” die Zusammensetzung der Parlamente durch die Parteien gesteuert.
#118
Die verdeckte Parteienfinanzierung ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen EURO aus, also das Vierfache der eigentlichen – verfassungsgerichtlich gedeckelten – Parteienfinanzierung.
#119
Die AfD will, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird.
#120
Oberster Maßstab für die Neuregelung ist eine transparente und summenmäßig begrenzte Zuschuss-Finanzierung ausschließlich an die Parteien nach Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
#121
Alle Mittel der Parteienfinanzierung sind entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe zu unterwerfen.
#122
Die Feststellungen des Rechnungshofes sind der Öffentlichkeit zugängig zu machen.
#123
Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen.
#124
Ferner soll den deutschen Parteien die Beteiligung an Unternehmen sowie die Annahme von Firmen-Spenden verboten werden.
#125
Freie Listenwahl und freies Mandat Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Laufe der Zeit immer trickreicher ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes zu minimieren.
#126
Mit der nach Grundgesetz und Bundeswahlgesetz deklarierten Personenwahl ist es nicht weit her.
#127
Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt.


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