Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1047
Veränderungen in der Struktur und Finanzierung der Pflegeversicherung eröffnen Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – vor allem zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel Demenz – neu zu definieren.
#1048
Ziel ist es, ein real konstantes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern.
#1049
Arbeitslosenversicherung 200.
#1050
Die Arbeitslosenversicherung bietet auch in Zukunft bei Arbeitslosigkeit eine zeitlich begrenzte Absicherung eines erheblichen Teils der aus der vorangegangen Beschäftigung erzielten Einkommenshöhe.
#1051
Durch Arbeitsvermittlung, Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erfüllt sie weitere wichtige soziale, gesundheitliche und ökonomische Funktionen.
#1052
Die Arbeitslosenversicherung bleibt eine solidarische Versicherung, die jedem die Absicherung eines prozentual gleich hohen Einkommensanteils über einen angemessenen Zeitraum gewährt und die Risiken des Einzelnen solidarisch mindert.
#1053
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes muss auch an die Dauer der Beitragszahlung gekoppelt sein.
#1054
Aus Sicht der CDU ist die Arbeitslosenversicherung mit Blick auf die Notwendigkeit eines flexibleren Arbeitsmarktes von hoher Bedeutung.
#1055
Die Arbeitslosenversicherung ermöglicht Arbeitslosen, nicht die erste angebotene Tätigkeit aus Existenznot annehmen zu müssen, sondern eine ihren Fähigkeiten entsprechende zu finden.
#1056
Andererseits müssen Arbeitslose ihre Verpflichtung zur Flexibilität erkennen und zumutbare Arbeit annehmen.
#1057
Wir wollen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit stärkere Möglichkeiten und Anreize zur Arbeitsaufnahme bei einer weiterhin ausgewogenen Absicherung schaffen.
#1058
Die Arbeitslosenversicherung muss Beschäftigung fördernd ausgerichtet und grundsätzlich auf ihre Versicherungsfunktion beschränkt sein.
#1059
Unser erstes Ziel ist mehr Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt – auf dieses Ziel hin wollen wir die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausrichten.
#1060
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Herstellung von Ausbildungsfähigkeit, werden je nach Zuständigkeit aus Haushaltsmitteln finanziert.
#1061
Unfallversicherung 204.
#1062
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz des Arbeitsnehmers eine wichtige Rolle.
#1063
Sie ist eine wesentliche Stütze von Prävention, medizinischer Versorgung und Rehabilitation.
#1064
Die selbstverwaltete gesetzliche Unfallversicherung muss sich künftig in ihren größeren Verantwortungsgemeinschaften noch stärker an wirtschaftlichen Kriterien messen lassen und auf Unfälle bei legaler Beschäftigung beschränken.
#1065
Soziale Sicherheit für Menschen mit Behinderungen 205.
#1066
Wir wollen die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen für die Zukunft sichern.
#1067
Das bedeutet für Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt an allem – am geistigen, sozialen, kulturellen, beruflichen und politischen Leben der Gesellschaft – teilnehmen zu können.
#1068
Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen.
#1069
Behinderungen sind häufig mit mehr oder weniger starken Einschränkungen verbunden, die nicht immer kompensiert werden können.
#1070
Die solidarische Gesellschaft stützt Menschen mit Behinderungen dort, wo Förderung angezeigt ist und individuelle Nachteile auszugleichen sind, aber sie bevormundet sie nicht durch übertriebene Fürsorge.
#1071
Es gilt, den selbstverständlichen Umgang zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, ihren Stärken und Schwächen, schon von klein auf zu lernen.
#1072
Dies gelingt am besten durch gemeinsame Erziehung und Bildung in Familien, frühkindlichen Einrichtungen und Schulen.
#1073
Wie in der Pflege und in betreuten Wohnformen gilt auch hier in Abstimmung mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
#1074
Dies bedeutet für die Kinder, dass ein gemeinsames wohnortnahes Erleben von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vordergrund stehen muss.
#1075
Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist zu fördern mit dem Ziel, mehr Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können.
#1076
Wir wollen ein Lebensumfeld schaffen, in dem sich alle Menschen – auch solche mit Behinderungen und gebrechliche Menschen – gut bewegen können.
#1077
Dafür ist Barrierefreiheit die notwendige Voraussetzung.


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