Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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CDU - Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland.

Grundsatzprogramm vom 03.12.2007 PDF
#1010
Menschen mit geringen Einkommen erhalten einen sozialen Ausgleich.
#1011
Da Kinder eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Fortführung der Solidarsysteme sind, wird ihre Versicherung künftig von der Allgemeinheit getragen.
#1012
Sozialer Ausgleich und Versicherung der Kinder werden aus Haushaltsmitteln finanziert.
#1013
Mit dieser schrittweisen Abkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten erhält die Krankenversicherung eine zukunftsfähige Finanzierung.
#1014
Alterssicherung 189.
#1015
Die Alterssicherung in Deutschland ruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge.
#1016
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist gegenwärtig die wichtigste Form der Alterssicherung.
#1017
Sie beruht auf dem Generationenvertrag.
#1018
Die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung und die langfristig sinkende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten führen dazu, dass zunehmend weniger Arbeitende einer ständig wachsenden Zahl an Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen.
#1019
Der Generationenvertrag muss deshalb auf eine neue, stabile Basis gestellt werden, die den jüngeren Menschen eine sichere Lebensplanung ermöglicht und Älteren ein hohes Maß an Verlässlichkeit bietet.
#1020
Die aktive Generation erwirtschaftet durch ihre Beiträge einen großen Teil des Einkommens der nicht mehr arbeitenden Generation und sichert durch ihre Kinder den Fortbestand der Solidargemeinschaft.
#1021
Auch deshalb treten wir für eine familienfreundliche Gesellschaft ein, die die Mehrfachbelastungen von Erziehenden anerkennt und honoriert.
#1022
Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch künftig einen spürbaren Bezug zur Beitragsleistung aufweisen und darf ein bestimmtes Sicherungsniveau nicht unterschreiten ohne dabei die Beitragszahler zu überlasten.
#1023
Die gesetzliche Rentenversicherung geriete in eine Legitimationskrise, wenn sie nur noch Leistungen erbringen würde, die in anderen Sicherungssystemen beitragsfrei bezogen werden können.
#1024
Eine Mindestversorgung für alle, wie eine Grundsicherung, wäre die Konsequenz.
#1025
Die gesetzliche Rente ist mehr als ein Instrument zur Armutsvermeidung im Alter.
#1026
Sie schafft für jeden Einzelnen ein Stück Freiheit und honoriert die Leistungen, die durch die Zahlung von Beiträgen, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen erbracht worden sind.
#1027
Sie erbringt auch in der Zukunft notwendige Leistungen an Hinterbliebene und Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
#1028
Allein wird die gesetzliche Rente künftig den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern können.
#1029
Daher ist es notwendig, dass andere Formen der Vorsorge, wie die private und die betriebliche Alterssicherung, dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
#1030
Solche Vorsorgeformen sind effizient und zielgerichtet zu fördern.
#1031
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung.
#1032
Von den Arbeitnehmern wird zunehmend Mobilität und Flexibilität erwartet.
#1033
Dem müssen die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung Rechnung tragen.
#1034
Wir treten auch für persönliche, außerhalb der Unternehmen geführte Altersvorsorgekonten ein, auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen können und die kurzfristig zu Anwartschaften (Unverfallbarkeitsfristen) führen.
#1035
Der Anspruch auf diese betriebliche Rente muss bereits nach kurzen Laufzeiten eingeräumt werden.
#1036
Pflegeversicherung 196.
#1037
Die von der Union eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt.
#1038
Sie muss auch in Zukunft einen verlässlichen Beitrag zur Absicherung des Pflegerisikos leisten und eine hohe Qualität von Betreuung und Pflege bieten.
#1039
Eine umfassende Pflicht zur Absicherung ist auch in Zukunft unverzichtbar.
#1040
Sie entbindet jedoch den Einzelnen nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.


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